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Florian Wahl
SPD
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Frage von Lilly P. •

Frage an Florian Wahl von Lilly P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wahl,

zu aktuellen Situation rund um neuen Rundfunkbeitrag hätte ich folgende Frage an Sie.
Gibt es im Landtag überhaupt Abgeordnete, die für schnellstmögliche Überarbeitung des aktuellen Rundfunkstaatsvertrages sprechen? Wird dieses Thema irgendwie diskutiert? Täglich kommen neue Meldungen über die unverhältnissmäßige Belastung vor allem im Mittelstand und was mich aktuelle vor allem ärgert, in den Gemeinden. Insbesondere finde ich es unmöglich, dass ein Kindergarten überhaput Rundfunkbeitrag leisten muss. Warum wurden diese Einrichtungen im Rundfunkstaatsvertrag nicht berücksichtigt und von dem Rundfunkbeitrag befreit? Kam denn keiner auf die Idee, dass es einfach unmöglich ist.
Im Endeffekt zahlt der brave Bürger ja doppelt und dreifach: Gemeindeeinrichtungen, Dienstleistungen oder Handel. Geschweige denn von ebenso für mich unverständlicher Pflicht, als Unternehmen nochmal den Rundfunkbeitrag zu leisten.

Ich wäre froh, Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema zu erfahren.

Lilly P.

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Antwort von
SPD

Liebe Lilly,

ich möchte dir hiermit einige weitere Infos zum Rundfunkstaatsvertrag geben. Bitte entschuldige, dass es etwas länger gedauert hat. Sachstand ist, dass die Evaluierung mittlerweile eingeleitet wurde. In diesem Rahmen sollen dann die vielfältigen Beschwerden, die ich persönlich durchaus nachvollziehen kann, berücksichtigt werde.

Dazu aus einer Mitteilung des Staatsministeriums: „Die Länder haben bereits bei der Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in einer Protokollerklärung zum Staatsvertrag zum Ausdruck gebracht, dass die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle evaluiert werden sollen. Im Rahmen der Evaluierung sollen dabei insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag sowie die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der neu geschaffenen Anknüpfungstatbestände für den Rundfunkbeitrag überprüft werden.

Der Evaluierungsprozess der Länder ist bereits eingeleitet worden, indem unter anderem eine Tochtergesellschaft des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin, die DIW econ, als unabhängige sachverständige Stelle mit der Begleitung des Evaluierungsprozesses der Länder beauftragt worden ist. Grundlage einer sachgerechten Evaluierung und Grundlage einer Entscheidung über eine mögliche Änderung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages können jedoch nur objektive und belastbare Daten sein, die derzeit noch nicht vorliegen.“

Ich hoffe, diese Infos helfen dir fürs Erste weiter.

Herzliche Grüße

Florian Wahl

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