Frage an Florian Wahl von Ernst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
kennen sie die neue gebührenregelung für kaminkehrer mit einem nicht mehr zu überbietenden bürokratismus??
ernst meins
Sehr geehrter Herr Meins,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, zu der ich gerne Stellung nehmen möchte.
Sie haben mich gefragt, ob ich die neue Gebührenregelung für Kaminfeger kenne. Leider haben Sie nicht genauer ausgeführt, welche Probleme Sie aus Ihrer Erfahrung sehen oder was Sie von der Politik erwarten. Ich kann daher lediglich zu den Hintergründen der neuen Gebührenregelung Stellung nehmen, die mir in der Tat bekannt sind.
Seit dem 01.01.2010 gilt eine bundesweit einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde. Diese wurde notwendig, um einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission abzuhelfen. EU-Die Kommission hatte bereits 2003 bemängelt, dass das geltende Schornsteinfegergesetz nicht mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar sei.
Die bisherigen, länderspezifischen Kehr- und Überprüfungsordnungen sind zum 31.12.2009 außer Kraft getreten. Das Land Baden-Württemberg hat somit aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung keinen Einfluss mehr auf für die Festlegung der Schornsteinfegergebühren. Sonnten Sie darüber hinaus konkrete Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Wahl