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Florian Wahl
SPD
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Frage von Sibylle F. •

Frage an Florian Wahl von Sibylle F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Wahl,

ich habe aktuell den Beitragsbescheid der IHK für mein kleines Unternehmen bekommen. Mein Frage ist, weshalb Unternehmen zu einer Zwangsmitgliedschaft gezwungen werden können. Die IHK tut für mich bzw. mein Unternehmen überhaupt nichts. Ich habe keinerlei Vorteile durch diese Mitgliedschaft.

Wenn man die Berichte in den Zeitungen verfolgt, kann man sehr eindeutig feststellen, dass die Interessen der IHK bei Großunternehmer liegen, die dann auch entsprechende Unterstützung erfahren.

Ich bitte, meine Frage im Bezug auf Europarecht zu beantworten. Ich bin mir sicher, dass es bei unseren europäischen Nachbarn diese "Zwangsmitgliedschaften" nicht gibt. Wo bleibt meine freie Entscheidung?

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen. Der Fairness halber möchte ich darauf hinweisen, dass ich eine persönliche Antwort erwarte. Sollte ich mit allgemeinen Stellungnahmen abgespeist werden, behalte ich mir vor, Ihre Antwort öffentlich zu machen.

Schöne Grüße

Sibylle Forster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Forster,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Zu Ihrer Frage: Kammern sind in der deutschen Tradition nicht nur Organisationen der Selbstverwaltung der Wirtschaft, sondern auch öffentliche Körperschaften. Sie nehmen öffentliche Aufgaben wahr, wie z.B. im Ausbildungs- und Prüfungswesen. Auch wenn Sie und Ihr Unternehmen bislang nicht davon profitieren konnten, so ist deren Tätigkeit natürlich dennoch für viele kleine und mittlere Unternehmen wertvoll. In diesem Sinne sind die Kammern gegenüber der EU nicht ‚by law‘, sondern ‚mandatory‘. Wir haben auch ein Interesse daran, daß sich hier die kontinentaleuropäische Auffassung vom Aufbau unseres Gemeinwesens gegenüber der angloamerikanischen Welt behauptet.

Gleichwohl sind wir als Sozialdemokratische Partei und auch ich persönlich dafür, dass von kleinen Betrieben mit kleinen Umsatzvolumina keine oder lediglich symbolische Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Nach meinem Eindruck ist dies auch schon vielfach Praxis. Es wäre insofern interessant zu wissen, was die IHK tatsächlich von Ihnen einfordert.

Es ist gesetzlich geregelt, dass die Festlegung der Beitrags- und Gebührenordnung der Vollversammlung der Kammern als dem Demokratieprinzip verpflichtete Einrichtungen obliegt. Im Übrigen fällt das „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handels-kammern“ (IHKG) in die Zuständigkeit des Bundes.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Wahl

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