Sehr geehrter Herr von Brunn, glauben Sie wirklich, dass man die Nutznießer der Maskendeals in unserem "so gerechten und sozialen Deutschland" noch haftbar macht?
Sehr geehrter Herr von Brunn,
mich würde weiterhin Ihre Antwort zu meiner Anfrage vom 4.12.2022 interessieren.
Dies vor allem deshalb, weil Sie ja in Plusminus als DER Politiker dargestellt wurden, der die ganzen Machenschaften um die Maskendeals auf jeden Fall aufdecken will.
Da ist es für mich als einfacher Bürger schon interessant von Ihnen zu erfahren, wie Sie Ihre Chancen in unserer "Demokratie" einschätzen, das zu erreichen.
Ich wünsche Ihnen noch ein gutes 2023.
Viele Grüße
R. H.
Sehr geehrter Herr H.,
ich kann Ihren Ärger über die Nutznießer der Maskendeals sehr gut nachvollziehen. Mir geht es da nicht anders. Aus diesem Grund habe ich versucht, alles im Rahmen meiner Möglichkeiten Stehende zu tun, die rücksichtlosen und korrupten Machenschaften so mancher „Volksvertreter“ der Unionsparteien aufzuklären. Ich habe entsprechend kritische parlamentarische Anfragen gestellt, die die bayerische Staatsregierung dann nicht ordnungsgemäß beantwortet hat, sodass ich mich gezwungen sah, eine Verfassungsklage zu erheben. Darüber hinaus habe ich unverzüglich Strafanzeige gegen unbekannt gestellt, nachdem die Staatsregierung völlig überteuerte, unbrauchbare FFP2-Schutzmasken bestellt hatte. Um diese offensichtliche Abzocke aus reiner Profitgier auf Kosten der Allgemeinheit aufzuklären, hat die bayerische SPD gemeinsam mit den Grünen und der FDP im Bayerischen Landtag extra einen Untersuchungsausschuss „Maske“ ins Leben gerufen. Das war wichtig, um die Verantwortlichen zur Rede zu stellen und v. a. das große Schweigen der CSU zu brechen. Auch Ministerpräsident Markus Söder wurde am 16. Dezember letzten Jahres geladen und musste aussagen. Herr Söder hat wie immer jede Verantwortung und Schuld von sich gewiesen oder konnte sich schlicht nicht erinnern. Ferner hat die Staatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren leider eingestellt und auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Tatbestand der Bestechlichkeit bei den Abgeordneten Sauter, Nüsslein und Kohorten nicht erfüllt ist. Recht und Gerechtigkeit sind leider nicht immer zwei Seiten derselben Medaille. Sie dürfen aber davon ausgehen, dass ich mich auch zukünftig sowohl für eine lückenlose Aufklärung als auch eine präventive Verhinderung solcher Machenschaften mit Nachdruck einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Florian von Brunn