Hallo Herr von Brunn, wie stehen Sie eigentlich zu den Rückforderungen der Corona-Soforthilfen aus Frühjahr 2020?
Der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz hat im März 2020, damals als Finanzminister, verkündet, dass es sich bei den Soforthilfen um einen Zuschuss handelt, der NICHT zurückgezahlt werden muss. Auch Hubert Aiwanger hat das damals gesagt. Im Februar 2021 hat das bayerische Wirtschaftsministerium verkündet, dass es in Bayern nicht zu Rückforderungen kommen wird. Und jetzt wird doch zurück gefordert.
Finden Sie das in Ordnung? Und können Sie sich vielleicht vorstellen, was das für sehr viele von uns bedeutet? Zumal diese Rückforderung zu einem Zeitpunkt kommt, in dem die Inflation galoppiert, die Energiepreise explodieren und Weihnachten vor der Tür steht.
Ich freue mich über eine Antwort.
Herzliche Grüße aus Franken,
W. S.
Sehr geehrter Herr S.,
die Soforthilfen müssen nicht generell zurückgezahlt werden, wie es z.B. bei einem Kredit der Fall wäre, sondern dann, wenn sich im Nachgang herausstellten sollte, dass der angenommene Liquiditätsengpass doch nicht eintrat. Denn bei der Antragstellung wurde damals von den Unternehmen und Antragstellern geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass (für drei Monate) sein würde. Nun wird geprüft, ob die Prognose tatsächlich eingetreten ist. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, um Betrugsfälle zu vermeiden. Ein vollständiger Verzicht auf Rückzahlungen wäre demnach nicht zielführend.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/soforthilfe-corona/
Als SPD setzen wir uns für eine pragmatische, einfache Abwicklung der Soforthilfen ein und haben entsprechend sowohl den Antrag der FDP Ende 2022 unterstützt https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015932.pdf als auch vor wenigen Tagen selbst einen Antrag gestellt, in dem wir Möglichkeiten für Ratenzahlungen fordern: https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000017000/0000017064.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Florian von Brunn