Werden Sie dem Änderungsantrag der CDU/CSU-Frakton bzgl. Streichung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG (dabei inbesondere die Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften) zustimmen?
Sie hatten sich mehrfach vehement gegen die verfassungswidrige Verlustverrechnung ausgesprochen. Im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetz Ihres Hauses war die Abschaffung richtigerweise auch vorgesehen. Aufgrund von Einwänden des Koalitionspartners (SPD) wurde wieder die Abschaffung gestrichen.
Mich als FDP-Wähler würde es sehr enttäuschen, wenn Sie sich wieder einmal dem Koalitionszwang beugen. Ich betrachte das zwischenzeitlich als die Aufgabe von grundlegenden Werten der FDP.
Sehr geehrter Herr W.
vielen Dank für Ihre Frage. Uns in der FDP-Bundestagsfraktion ist bislang kein Änderungsantrag der Union für das Zukunftsfinanzierungsgesetz zur Verlustverrechnungsbeschränkung bekannt. Wir setzen uns seit langem für Verbesserungen der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften ein und haben uns in diesem Zug auch gegen die von Union und SPD beschlossenen Einschränkungen der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Totalverlusten ausgesprochen. Wir werden uns weiterhin in der Koalition dafür einsetzen, diese Einschränkungen wieder zurückzunehmen.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar