Was unternimmt das BMF gegen strafrechtliche Konsequenzen und soziale Härten wegen der Anwendung der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
Sehr geehrter Herr Toncar,
ich schätze Ihre Bemühungen zur Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.
Kaum jemand wird diese Regelung als verfassungsgemäß einschätzen. Auch die Umdeklarierung von Verlusten in Gewinne ändert nicht, dass hier Steuern auf Verluste eingefordert werden. Insofern ist die Verweigerungshaltung von SPD und Kanzleramt rechtspolitisch fatal.
Mich würden in Ergänzung zu meiner Frage vom 14.06. noch folgende Informationen für 2021 interessieren:
- Wie hoch ist die Anzahl der ruhenden Einsprüche?
- Wie hoch ist die Anzahl der Strafverfahren und der Bußgeldverfahren?
- Wie hoch ist die Anzahl der Vollstreckungsverfahren?
- Wie hoch ist die Anzahl der Insolvenzen von betroffenen Anlegern?
Welche Möglichkeiten hat das BMF, die "Verfolgung" von Bürgern aufgrund dieses verfassungswidrigen Gesetzes zu verhindern?
Könnte das BMF selbst das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegen?
MfG
Thomas P.