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Frage von Peter K. •

Warum fehlt im Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz die von Ihnen angekündigte Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung gem. §20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

Sie hatten mehrfach (unter anderem auf dieser Plattform) angekündigt, die verfassungsrechtlich fragwürdige Verlustverrechnungsbeschränkung gem. §20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wieder abzuschaffen. Nun findet sich im kürzlich veröffentlichen Referentenentwurf zum geplanten Gesetz aus dem von der FDP geführten Ministerium diesbezüglich keine Regelung.  

Wie haben die Bürger das zu verstehen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG und zum aktuellen Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.

Wir haben uns in der FDP-Bundestagsfraktion seit der Einführung dieser Verlustverrechnungsbeschränkung durch die Große Koalition dafür eingesetzt, diese Regelung wieder abzuschaffen. Daher war die Aufhebung der gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im Privatvermögen in den Eckpunkten für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehen. Aufgrund des Widerspruchs aus anderen Ministerien findet sich diese Maßnahme aber zunächst nicht im Gesetzentwurf. Wir werden dieses Thema aber zeitnah weiter in der Koalition besprechen und auf eine Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung drängen, um den privaten Vermögensaufbau in Deutschland zu stärken.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
 

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