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Florian Toncar
FDP
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Frage von Karl N. •

Wann erfolgt die Rücknahme der maximalen unterjährigen Verlustverrechnung von Termingeschäften von 20.000€ / Jahr?

Sehr geehrter Herr Toncar,

ich begrüße es, dass die FDP eine klare Haltung gegen die unterjährige Begrenzung der Verlustverrechnung von Termingeschäften von max. 20K€ pro Jahr haben (Zitat Herr Lindner: „dies verstößt gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Steuersystematik & Leistungsfähigkeit“).
Ich bin betroffen, kannte die Änderung des Gesetzes bisher nicht. Als Opfer der neuen Regelung werde ich für 2021 trotz Verlusten beim CFD-Trading (Termingeschäfte) eine nicht stemmbare Steuernachzahlung auf Verluste leisten müssen. Dies besorgt mich als Familienvater sehr. Ich bin sicher, hier werden weitere Bürger mit der Einkommensteuer 2021 eine böse Überraschung erleiden und in die Schuldenfalle tappen.
Erfolgt eine zügige Beseitigung des Missstandes nicht vor Fälligkeit der EK2021, wird dies viele Existenzen zerstören.
Dies bereitet mir schlaflose Nächte und ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich der Angelegenheit annehmen & den aktuellen Stand der Dinge darlegen könnten.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr N.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur steuerlichen Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aufgrund einer Vielzahl von Zuschriften in den letzten Wochen erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten.

Ihre Sorge bezüglich der neuen steuerlichen Regelungen kann ich gut nachvollziehen. Wie Sie richtig bemerken, haben wir Freie Demokraten hierzu bereits seit Längerem eine klare Haltung, die wir so auch in die Koalitionsverhandlungen eingebracht haben. Bisher konnten wir in dieser Frage keine Einigung erzielen. Gegenüber unseren Koalitionspartnern werden wir weiterhin darauf drängen, die Beschränkungen vollständig abzuschaffen. Ergänzend kann ich darauf hinweisen, dass wir uns mit SPD und Grünen darauf verständigt haben, die private Vorsorge und den privaten Vermögensaufbau in dieser Wahlperiode stärker zu fördern als bisher. Vor diesem Hintergrund werden wir beispielsweise den Sparer-Pauschbetrag auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Florian Toncar

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