Verlustverrechnung Nachtrag - Der Verlust kann ja aus den Folgejahren gültig gemacht werden, richtig?
Sehr geehrter Herr Toncar,
ich weiß, dass Sie höchstwahrscheinlich noch keine Einigung zur Verrechnung von Verlusten bei Termingeschäften gefunden haben.
Mich würde nur Folgendes interessieren:
Wenn ich einen Gewinn von z.B. 200k hatte und einen Totalverlust erlitten habe, liegt ja die Steuerlast nach Abzug bei 180k.
Der Verlust kann ja aus den Folgejahren gültig gemacht werden, richtig?
Heißt also ich kann die nächsten 9 Jahre als “Verluste” mit herbeiziehen und habe somit 200k Verluste die auch geltend gemacht werden können. Sehe ich das richtig?
Dies könnte man ja vorerst so machen, bis eine Einigung gefunden wird.
Denken Sie, dass wenn eine Einigung gefunden wird, die möglichen Zahlungen rückwirkend für 2021. 2022 und evtl 2023 zurückgezahlt werden?
Vielen Dank und ich verbleibe hoffnungsvoll auf die Abschaffung.
Grüße
Luca K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist richtig, dass Verluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG, die über die Verlustverrechnungsgrenze von 20 000 Euro pro Jahr hinausgehen, in den Folgejahren geltend gemacht werden können. Auch in diesen Fällen gilt allerdings die Beschränkung auf 20 000 Euro pro Jahr.
Wir setzen uns seitens des Bundesfinanzministeriums und seitens der FDP-Bundestagsfraktion weiterhin dafür ein, diese Verlustverrechnungsbeschränkungen wieder abzuschaffen und sind darüber im Gespräch in der Koalition. Wie genau eine Einigung in der Sache aussehen kann, lässt sich aktuell jedoch noch nicht sagen.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar