Verfassungskonformität § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG
Sehr geehrter Herr Toncar,
Ihr Parteikollege Herr Redder hat in einer letzten Antwort die Nichtabschaffung des § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG u.a. damit begründet, dass dies den Haushalt mit 1,3Mrd € belasten würde. Dazu habe ich zwei Fragen.
1. Der Betrag kommt mir zu hoch vor. Woher kommen diese Zahlen?
2. Die FDP sieht diese Sätze doch selber als verfassungsfeindlich an (oder nicht?). Der BFH hat in sich einem ähnlichen Fall (Verlustverrechnungsbeschränkung Aktien) bereits sehr kritisch geäußert. Bauen Sie damit Ihren Haushalt damit nicht bereits erneut auf nicht verfassungskonformen Gesetzen auf? Hat die Verfassungs für Sie nicht Vorrang gegenüber Budgetüberlegungen?
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachfragen zu einer Antwort, die mein Kollege Volker Redder MdB auf dieser Plattform zur Verlustverrechnungsbeschränkung gegeben hat. Diese Nachfragen hat Herr Redder inzwischen selber auf seiner Seite beantwortet (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/volker-redder/fragen-antworten/verfassungskonformitaet-ss-20-abs-6-satz-4-bis-6-estg). Ich habe seinen Ausführungen nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar