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Florian Toncar
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Frage von Jörg B. •

Teilnahme an Jugendfreizeiten mit Ü25, hier Wegfall von Steuerermäßigung. - warum eine derartige Regelung gewählt wurde, die ganz offensichtlich zu Altersdiskriminierung führt und Gruppen auseinanderreißt?

Sehr geehrter Herr Toncar, in der Vergangenheit habe ich immer wieder an einer Jugendfreizeit des CVJM teilgenommen. Bisher war es wohl so, dass ich als Ü25 einen erhöhten Teilnahmebeitrag dafür bezahlen musste, da es für mich keine Steuerermäßigung im Sinne von Jugendfreizeiten mehr gibt. Eine Regelung mit die ich nachvollziehen und mit der ich leben konnte.
Im nächsten Jahr ändern sich die Regularien bezüglich der Jugendfreizeiten wohl in der Hinsicht, dass sobald ein Teilnehmer über 25j mitfahren würde nicht nur er, sondern die gesamte Gruppe den Steuervorteil verlieren würde. Dementsprechend führt das natürlich dazu, dass nun Menschen über 25 perse von der Teilnahme ausgeschlossen werden, weil man die entsprechende Kostensteigerung den anderen Teilnehmern nicht vermitteln kann. Somit werde ich nun nach Jahren aus meiner Gruppe gerissen. Meine Frage wäre, warum eine derartige Regelung gewählt wurde, die ganz offensichtlich zu Altersdiskriminierung führt und Gruppen auseinanderreißt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Jugendfreizeiten. In der Tat erscheint auch mir eine Änderung wie von Ihnen beschrieben auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar.

Sie haben eine gleichlautende Anfrage auf dieser Plattform an meine Kollegin Katja Hessel MdB gerichtet, die in ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen direkt für Steuerpolitik zuständig ist. Wie von Frau Hessel in ihrer Antwort ausgeführt wurde, hat sich an der grundsätzlichen Rechtslage hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Jugendfreizeiten nichts geändert. Die Beurteilung des steuerlichen Einzelfalls obliegt den jeweiligen Landesfinanzbehörden.

Was diese womöglich zu einer geänderten Einschätzung der von Ihnen bisher besuchten Jugendfreizeit bewegt, kann daher nur die in Ihrem Fall zuständige Landesbehörde selbst beantworten. An den Regelungen auf Bundesebene hat sich nichts geändert, weshalb wir hier leider keine Auskunft geben können. Frau Hessels Ausführungen habe ich insofern nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Florian Toncar
 

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