Sehr geehrter Herr Toncar, derzeit wird ja heftig über die Rente mit 63 gestritten. Wie wäre es denn mit einer Stärkung des Kapitalmarkts und Abschaffung der Beschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
Dann könnte man auch mal die Eigenverantwortung stärken und Vorsorge nicht bestrafen!
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Stärkung der privaten Altersvorsorge und des Kapitalmarkts ist uns Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Daher haben wir in der Koalition die erste Erhöhung des Sparerpauschbetrages seit seiner Einführung 2009 durchgesetzt, mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wesentlich verbessert und die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage deutlich angehoben. Zudem arbeiten wir derzeit an einer Reform der privaten Altersvorsorge mit einem förderfähigen und zertifizierten Altersvorsorgedepot, in dessen Rahmen Anleger in Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investieren können, so dass höhere Renditen als mit den bisherigen Riesterprodukten erzielt werden können.
Die von Ihnen angesprochene Verlustverrechnungsbeschränkung, welche die Große Koalition eingeführt hat, wollen wir Freie Demokraten ebenfalls abschaffen. Darauf drängen wir in der Koalition, es gibt dazu jedoch noch keine Einigung.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar