Nehmen Sie die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien und/oder Termingeschäfte ins Jahresteuergesetz 2024 auf?
Sehr geehrter Herr Toncar,
mittlerweile stimmen zahlreiche Finanzämter ruhende Verfahren bei Einsprüchen bzgl. z.B. § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG zu. Der Weg über die Gerichte wird aber aller Vorrausicht nach noch Jahre dauern.
Werden Sie sich nochmal dafür einsetzen, dass die Abschaffung analog zum ersten Entwurf des Wachstumschancengesetz in das Jahresteuergesetz 2024 eingebracht wird?
Beste Grüße
Friedrich Franz
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Verlustverrechnungsbeschränkung.
Wir im Bundesministerium der Finanzen und in der FDP-Bundestagsfraktion werden uns weiter dafür einsetzen, diese Regelung abzuschaffen. Ob wir einen entsprechenden Regelungsvorschlag in das Jahressteuergesetz 2024 einarbeiten oder in ein anderes Gesetzesvorhaben steht noch nicht fest.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar