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Frage von Mario B. •

Keine Verlustbescheinigung über Verluste aus Kapitalvermögen bei ausländischen Brokern

Sehr geehrter Herr Toncar,

immer wieder kommt es in Online-Foren zu Berichten, dass Finanzämter von ausländischen Brokern mit Verweis auf § 20 EStG Absatz 6 Satz 7 eine Verlustbescheinigung nach § 43a EStG Absatz 3 Satz 4 verlangen und nur eine Aufstellung aus den Kontoauszügen des ausländischen Brokers nicht anerkennen.

Allerdings kann/darf ein im Ausland ansässiger Broker keine Verlustbescheinigung ausstellen, da die dort erzielten Kapitalerträge nicht dem inländischen (automatischen) Steuerabzug unterliegen. Stattdessen werden diese vom Steuerpflichtigen in der Anlage KAP (ab Zeile 18) erklärt. Der besagte § 20 EStG Absatz 6 Satz 7 findet hier gar keine Anwendung: „Verluste aus Kapitalvermögen, *die der Kapitalertragsteuer unterliegen*, [...]“ (vgl. § 32d EStG Absatz 3)

Können Sie, bzw. die FDP-Fraktion, sich dafür einsetzen, dass das BMF in seinen „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ diesen Sachverhalt nochmal klarstellt?

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