Ist in der Überarbeitung der privaten Altersvorsorge auch die Abschaffung/Änderung der Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen enthalten.
Sehr geehrter Herr Toncar, ich nehme einmal an, dass Sie sich auskennen mit den Direktversichertengeschädigter (wenn nicht: sehen Sie bitte unter https://dvg-ev.org ).
Ich habe 1980 eine Lebensvers. abgeschlossen, um meine Familie (Frau und Tochter) abzusichern und für das Alter vorzusorgen (empfohlen damals von der Regierung, da die Rente evtl. späer nicht reichen könnte). Da es einen kleinen Steuervorteil gab, habe ich diese LV über meinen Arbeitgeber abgeschlossen, allerdings wurden die Beiträge nur von mir „ALLEINE“ gezahlt. Der AG hat lediglich die Beiträge von der Gehaltsabrechnung abgezogen und weitergeleitet. Und im GMG 2003 wurden die Lebensvers.als Altersvorsorge deklariert und bei Fälligkeit mit Krankenkassen- und Pflegevers.beiträge belastet, sodaß ich fast 14.000 Euro an meine Krankenkasse überweisen muß.
Die Ungerechtigkeit dabei ist, dass man im Nachhinein in bestehende Verträge eingegriffen hat. Es gab gar keine Möglichkeit, aus diesem Vertrag heraus zu kommen.