Gibt es mittlerweile Regelungen auf Landesebene, die dem Finanzamt vor Ort eine bessere Leitlinie bzgl. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bereitsellen?
Sehr geehrter Herr Toncar,
das Spektrum der Folgen der Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) reicht auf Seiten betoffener Bürger von massiven Handelseinschränkungen bis hin zu finanzellen und existenzellen Notlagen.
Auf staatlicher Seite entstehen fraglich fiskalische Steueraufkommen und zusätzliche bürokratische und juristische Belastungen.
Wie reagiert die Finanzverwaltung auf Bundes- und Landesebene auf die steigende Anzahl von Einsprüchen und AdVs gegen entsprechende Steuerbescheide, die nicht selten zum Klagewege an den Finanzgerichten führt?
Gibt es mittlerweile, insbesondere nach der bekannten Äußerung des Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur Verlustverrechnungsbeschränkung, Regelungen auf Landesebene, die dem Finanzamt vor Ort eine bessere Leitlinie bereitsellen?
Mit freundlichen Grüßen