Faktorverfahren - BMF-Steuerrechner für 2024: Wann wird das BMF die FÄ in die Lage versetzen, die Anträge nach §39f EStG zu bearbeiten?
Sehr geehrter Herr Dr. Toncar,
seit vielen Jahren nutzen meine Ehefrau und ich das Faktorverfahren nach § 39f EStG, um den Ungerechtigkeiten der Lohnsteuerkombination III/V zu entgehen. Auch für 2024/25 haben wir einen entsprechenden Antrag gestellt, auf den ich leider bisher keine Reaktion meines örtlichen Finanzamtes erhalten habe. Auf Nachfrage gab man mir die Auskunft, dass die Umstellung der Software noch nicht erfolgt ist und erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz erfolgen wird. Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Da der Gesetzentwurf durch den Bundesrat in den Vermittlungsausschuss gegeben wurde, dieser seine nächste Sitzung wohl erst Ende Februar hat, ist auch nicht mit einem zeitnahen Inkrafttreten zurechnen. Fakt ist, meiner Famile fehlen seit Januar mtl. 350,- € zu Bestreitung des Lebensunterhaltes. Wann wird das BMF die FÄ in die Lage versetzen, die Anträge nach §39f EStG zu bearbeiten? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. MfG.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich Ihres Antrages an das Finanzamt zur Anwendung des Faktorverfahrens nach § 39f EStG.
Ich bedaure, dass Ihr Antrag noch nicht bearbeitet wurde und sie daher aktuell dem nachteilhaften Lohnsteuerabzug ohne Faktoren unterliegen. Die Finanzämter sind Behörden der Bundesländer. Das Bundesministerium der Finanzen kann daher auf die Bearbeitung derartiger Anträge keinen Einfluss ausüben. Richtig ist, dass das Wachstumschancengesetz diverse Änderungen am Lohnsteuerabzugsverfahren vorsieht. Diese betreffen nicht das Faktorverfahren. Dennoch ist es denkbar, dass sich der verzögerte Gesetzesabschluss weitläufiger auf die Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzugsverfahren in Ihrem Finanzamt vor Ort auswirkt. Wir setzen uns seitens der Koalition weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass das Wachstumschancengesetz, das derzeit noch von CDU und CSU im Bundesrat blockiert wird, schnellstmöglich beschlossen wird. Bund und Länder arbeiten zudem gemeinsam daran, die Software für die Steuerverwaltung bundesweit zu vereinheitlichen und zu modernisieren, so dass Probleme, wie Sie sie geschildert haben, hoffentlich bald der Vergangenheit angehören.
Ich hoffe, dass Ihr Antrag zeitnah bearbeitet wird und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar