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Florian Toncar
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Frage von Thomas P. •

Die Bafin hat am 17.02. eine "Produktintervention" gestartet, um "Futures" für Kleinanleger zu verbieten. Ich sehe hier keinen Anlegerschutz, sondern Verbotspolitik. Werden Sie dagegen vorgehen?

Sehr geehrter Herr Toncar,

Sie waren finanzpolit. Sprecher der FDP und sind nun parl. Staatssekretär im BMF. Ich kenne Sie als Unterstützer der Freiheit, der sich gegen unnötige Einschränkungen d. Bürger stellt.

Die o.g. "Produktintervention" der Bafin wurde hier veröffentlicht:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2022/pm_2022_02_03_produktintervention_handel_mit_futures.html

Die BaFin plant danach, Futures mit Nachschusspflicht für Privatkunden zu verbieten. Als Begründung wird das "Risiko" der Nachschusspflicht genannt. Im allgemeinen geht es dabei um Kreditrisiko und ungewißes Verlustrisiko. Die Bafin konnte trotz langer Marktuntersuchung keine konkreten Zahlen und Fälle anführen. Stattdessen werden "Allgemeinplätze" aufgeführt. Es gibt diese Produkte übrigens seit über 30 Jahren. Mangels konkreter Begründung definiere ich das Verbot als "politisch".

Wie kann es sein, dass eine untergeordnete Behörde des BMF ein "politisches Verbot" plant?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Handel von Futures mit Nachschusspflichten.

Es stimmt natürlich, dass die Anleger grundsätzlich frei in ihren Investitionsentscheidungen sein müssen. Die Belange des Verbraucherschutzes dürfen wir dennoch nicht aus den Augen verlieren. 

Die BaFin hat eine Marktuntersuchung durchgeführt, laut der im Untersuchungszeitraum durchschnittlich mehr als die Hälfte der Kleinanleger Verluste im Future-Handel erlitten haben, und teilweise Nachschüsse in Millionenhöhe geleistet werden mussten (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_220203_anhoerung_allgvfg_Futures.html?nn=7846700#doc17321012bodyText4). Sie hat bis zum 25. März im Rahmen der Anhörung zahlreiche Stellungnahmen von Behörden und Privatanlegern eingeholt und diese in der Folge ausgewertet. Die BaFin wägt die in diesem Zuge geäußerte Kritik an Ihrem Entwurf einer Allgemeinverfügung gründlich ab und wird diese in ihrer endgültigen Entscheidung berücksichtigen. Allgemein ist zu betonen, dass die BaFin in Ihrer Entscheidung über derartige Produktinterventionsmaßnahmen unabhängig vom Finanzministerium ist, da sie hier ihre gesetzlich festgelegten Kompetenzen nach der EU-Verordnung „Markets in Financial Instruments Regulation“ (MiFIR) ausübt.

Persönlich setze ich mich dafür ein, eine neue Kategorie des erfahrenen Privatanlegers in das Wertpapierhandelsgesetz aufzunehmen, dem weitergehende Produktangebote gemacht werden können als regulären Privatkunden. Das würde Probleme dieser Art am besten lösen. Dazu sind wir in der Koalition im Gespräch.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
 

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