Amtsangemessene Alimentation - hier: Neuer Sachstand?
Sehr geehrter Herr Toncar,
angesichts der bedeutenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 zur verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie der seitdem konkretisierten Maßgaben zur amtsangemessenen Alimentation, möchte ich Sie fragen, wann wir mit einer konkreten Umsetzung dieser Vorgaben auf Bundesebene rechnen können? Insbesondere interessiert mich der aktuelle Stand bezüglich des Gesetzentwurfs zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, der Anfang 2023 erstellt wurde. Wie gedenken Sie, den verfassungswidrigen Schwebezustand bezüglich der Besoldung der Bundesbeamt*innen zu beenden und eine verfassungskonforme Alimentation sicherzustellen?
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Sachstand zur Reform der Bundesbesoldung und -versorgung.
Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften sind noch nicht abgeschlossen, weshalb ich Ihnen noch keinen neuen Stand mitteilen kann. Die Bundesregierung arbeitet an der sachgerechten Umsetzung des von Ihnen benannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts und strebt eine Kabinettsbefassung so bald wie möglich an. Die Federführung für das Vorhaben liegt beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar