Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung - Wie geht es hier nun weiter?
Guten Tag Herr Toncar,
seit geraumer Zeit warte ich und mit Sicherheit auch viele andere auf das Ergebnis des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.
Gemäß des Entwurfs sollte die ungerechte und verfassungsrechtlich fragwürdige Verlustverrechnungsbeschränkung abgeschafft werden. Dafür wollte sich die FDP einsetzen .
Im Referentenentwurf lässt sich allerdings nichts finden. Wie geht es hier nun weiter? Beste Grüsse
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG und zum aktuellen Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.
Wir haben uns in der FDP-Bundestagsfraktion seit der Einführung dieser Verlustverrechnungsbeschränkung durch die Große Koalition dafür eingesetzt, diese Regelung wieder abzuschaffen. Daher war die Aufhebung der gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im Privatvermögen in den Eckpunkten für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehen. Aufgrund des Widerspruchs aus anderen Ministerien findet sich diese Maßnahme aber zunächst nicht im Gesetzentwurf. Wir werden dieses Thema aber zeitnah weiter in der Koalition besprechen und auf eine Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung drängen, um den privaten Vermögensaufbau in Deutschland zu stärken.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar