Frage an Florian Toncar von Torben P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Toncar,
In einer Entscheidung vom 04.12.2008 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen Internet-Blog Indiziert, der sich mit dem Thema Magersucht in einer (nach der auffassung der BPjM) verharmlosenden Weise befasst.
In der Entscheidungsbegründung (einzusehen unter: http://www.technolex-anwaelte.de/index.php?id=43&news_id=261&bpid=35# ) ist davon die Rede, dass die betroffenen Texte zwar unter schutz der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG liegen, jedoch in einer Abwägung dem Jugendschutz Vorrang eingeräumt wurde.
Weshalb wird dem mündigen Bürger Zugang zu Schriften verwehrt, die weder Gewaltverherrlichend noch Volksverhetzend sind, sondern allenfalls gesundheitsschädliches Verhalten propagieren?
Liegt nicht nicht die Aufsichtspflicht für Minderjährige im Erziehungsauftrag und damit bei den Eltern?
Wie stehen Sie zu dieser Problematik? Hätte die FDP bei einer Regierungsbeteiligung Einfluss auf die Arbeit der BPjM?
mit freundlichen Grüßen,
T.Petrina
Sehr geehrter Herr Petrina,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Aufgabe der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist es, auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), eine wertorientierte Medienerziehung zu fördern, die Öffentlichkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes zu sensibilisieren und auch zu prüfen, ob einzelne Medien jugendgefährdend sind und einer Indizierung bedürfen.
Die FDP spricht sich seit jeher klar gegen überzogene Verbote und unnötige Reglementierungen aus. Eine Indizierung sollte nur das letzte Mittel sein und muss einer sehr sorgfältigen Einzelfallprüfung unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat auf Bundestagsdrucksache 16/9117 einen Entschließungsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem wir u.a. eine transparentere Bewertung im Rahmen des Jugendmedienschutzes fordern, damit Eltern und Jugendliche die Einstufungen besser nachvollziehen und akzeptieren können.
Die FDP- wie im übrigen auch alle anderen Parteien- kann im Falle einer Regierungsbeteiligung keinen unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit der BPjM ausüben, da nach § 19 Abs. 4 JuSchG die Bundesprüfstelle nicht an Weisungen gebunden ist. Eine gerichtliche Überprüfung ist allerdings jederzeit möglich.
In dem von Ihnen angesprochenen Fall, in dem ein Internet-Blog indiziert wurde, in dem die Krankheit Anorexie, die schwerste Schäden bis hin zum Tod nach sich ziehen kann, als erstrebenswert für Jugendliche dargestellt wird, ist die Entscheidung der BPjM meiner Meinung nach nachvollziehbar. Es bleibt abzuwarten, ob Gerichte auf eine mögliche Klage des Betreibers hin anders entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar