Frage an Florian Toncar von Volker J. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Toncar,
ich möchte Sie bitten, mir doch einmal die Systematik der Düsseldorfer Tabelle zu erläutern und die damit verbundene Gerechtigkeit. Ein Arbeitnehmer mit bis zu 1500 € netto hat für ein 18 jähriges Kind 408 € zu bezahlen, was 27 % des Nettoverdienstes ausmacht. Jemand der das Dreifache verdient 4700 € bis 5100 € muss 653 € bezahlen, was etwa 14 % des Nettoeinkommens ( bei 4700 €) ausmacht.
Ich freue mich auf Ihre kompetente Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Jürgens
Sehr geehrter Herr Jürgens,
die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtschnur für die Unterhaltssätze bei Trennungskindern. Sie wird nicht vom Bundestag erstellt, sondern in Abstimmung aller deutschen Oberlandesgerichte und des deutschen Familiengerichtstages. Wegen des reformierten Unterhaltsrechtes wurde sie zum 1. Januar 2008 komplett überarbeitet. Entschieden wird über die konkrete Höhe des Unterhalts von den örtlichen Gerichten.
Der Unterhalt orientiert sich in erster Linie am Bedarf des Kindes, wobei die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt wird. Deshalb steigt die Höhe des Unterhalts nicht proportional zum Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sondern nimmt innerhalb der Düsseldorfer Tabelle schwächer zu. Weil der Bedarf des Kindes im Mittelpunkt steht, kommt es daher dazu, dass bei niedrigeren Einkommen ein größerer Anteil für den Kindesunterhalt aufzuwenden ist. Das ist aber auch dann der Fall, wenn Eltern verheiratet sind und somit keine spezifische Frage des Unterhalts von geschiedenen Eltern.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar