Frage an Florian Toncar von Jens S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Toncar
vielen Dank für Ihre Erklärung, wobei sich aber einer Frage stellt;
warum werden dann Ausnahmen gemacht bei Ehen mit Ausländern wenn zum Beispiel die Frau aus den USA, Israel kommt?
Gilt nicht gleiches Recht für alle?
Und ich würde auch eher vorschlagen den Weg das nachzugswillige Ehegatten aus Ländern, in denen kein passendes Angebot an Deutschkursen besteht, verpflichtende Integrations- und Sprachkurse in Deutschland machen sollen, aber nicht wie üblich in Grossklassen wo dann jeder mit seinen Landleuten seine Sprache redet, sondern in der Form das es einen freigestellt ist wie man lernt, also auch privat oder im Selbststudium mit halbjährlicher Kontrolle.
Mfg J Stopp
Sehr geehrter Herr Stopp,
die Ungleichbehandlung von Ehegatten aus den sogenannten privilegierten Staaten wie den USA, Japan oder Australien und Ehegatten aus Drittstaaten lehne ich wie Sie ab. Diese Praxis ist diskriminierend. Sie basiert auf einer typisierenden Betrachtungsweise, die den Einzelfall nicht im Blick hat. Deshalb erwarte ich auch, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Hinsicht eine Neuregelung verlangen wird.
Was die Gestaltung der Sprachkurse angeht, so sind sicher kleinere Gruppen mit einer Mischung unterschiedlicher Nationalitäten wünschenswert. Das ist aber auch eine Frage der Finanzierung. Diesbezüglich stoßen wir derzeit an Grenzen.
Auch ein regelmäßig kontrolliertes Selbststudium halte ich für eine denkbare Variante. Allerdings muss meines Erachtens eine gewisse Verbindlichkeit des Spracherwerbs gesichert sein. Das bedeutet, dass einzelne Lernschritte vorab klar festgelegt und vereinbart werden müssen. Eine regelmäßige Erfolgskontrolle sowie die Möglichkeit, bei fehlenden Fortschritten die verbindliche Teilnahme an Sprachkursen festzulegen, gehört für mich ebenfalls dazu.
Ich möchte Sie abschließend darum bitten, nicht alle Versuche, den Spracherwerb des nachziehenden Ehegatten sicher zu stellen, von vornherein skeptisch zu betrachten. Er stärkt die Chancen des nachziehenden Ehegatten, an unseren gesellschaftlichen Möglichkeiten in Deutschland eigenständig teilzuhaben und sichert dessen Unabhängigkeit. Gerade im Hinblick auf die Situation vieler nach Deutschland zugezogener Frauen besteht hier zweifelsohne Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar