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Florian Toncar
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Frage von Jens S. •

Frage an Florian Toncar von Jens S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Toncar

Sie als Jurist und Abgeordneter sollten sich mit den Grundgesetzt gut auskennen.

Wie stehen Sie zu den Thema Einwanderung aus nicht EU Staaten? Das neue Einwanderungsrecht schreibt ja einen sogenannten Spracheignungstest A1 mit Prüfung vor der belegen soll das der nachziehende Ehepartner eines Deutschen auch Deutsch kann.

Damit wiederspricht sich aber dieses mit den Grundgesetzt, das eindeutig aussagt:
Kein Mensch darf diskriminiert wegen Sprache, Aussehen oder Religion!
Dann wiederspricht es auch dem Schutz der Familie!

Auch macht dieses Einwanderungsgesetz Ausnahmen, zb bei den USA, Israel und so weiter, warum?

Mfg

Das ganze Gesetzt ist völlig unausgereift und verfassungswidrig, und dennoch geben die Abgeordneten Ihre Zustimmung, ist das dann legitime Demokratie, und dann wundern sich noch Abgeordnete über den Vertrauensverlusst der Bevölkerung in die Demokratie wenn Abgeordnete selber gegen das Grundgesetzt verstoßen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stopp,

haben Sie Dank für Ihre Frage zum Thema Einwanderung, die ich gerne beantworte.

Die Position der FDP-Bundestagsfraktion ist in dem Antrag „Zuwanderung durch ein Punktesystem steuern – Fachkräftemangel wirksam bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 16/8492) niedergelegt.

Wir als FDP-Bundestagsfraktion sehen in einem Punktesystem ein geeignetes Instrument, um die Zuwanderung nach Deutschland zu steuern. Klassische Einwanderungsländer wie die USA oder Kanada verfügen über ein solches Punktesystem. Ausländer, die nach Deutschland kommen und hier leben und arbeiten wollen, müssen einen Nachweis über ihre berufliche Qualifikation und ihre Integrationsfähigkeit erbringen. Kriterien für die Punktevergabe sollten die Qualifikation/Berufsausbildung, das Alter, die Berufserfahrung, die Deutschkenntnisse und die Integrationsfähigkeit des jeweiligen Bewerbers sein. Das skizzierte System würde vor allem für Ausländer gelten, die nicht vorrangigen Zugangsregelungen nach europäischem Recht unterliegen.

Besonders Kenntnisse in der deutschen Sprache sind wichtig, da die Sprache der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration ist. Das von Ihnen kritisierte Sprachlevel A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) regelt, dass die jeweilige Person z.B. vertraute, alltägliche Begriffe und kurze, einfache Sätze verstehen und verwenden können muss. Es werden an dieser Stelle keine hohen Hürden geschaffen. Es soll lediglich sichergestellt werden, dass der oder die Einreisende wenigstens elementare Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache besitzt. Einen Konflikt zwischen dieser sinnvollen Regelung und dem Grundgesetz kann ich nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar

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