Frage an Florian Toncar von Benedikt G. bezüglich Frauen
Herr Toncar,
was glauben Sie: Interessieren sich aufgeregte Abtreibungsgegner wirklich für das Schicksal von Frauen und Kindern oder nutzen sie die günstige Gelegenheit, aus dem sicheren Abstand des - mich wird es nicht treffen - Menschen anzugreifen, um ihren Frust los zu werden und ganz nebenbei ein blütenreines Hemd des Gerechten überstreifen zu können.
Nur eine verschwindende Minderheit der Frauen, die sich bisher an mich gewandt haben, weil ihre Schwangerschaft für sie zum Problem geworden war, hat keine schweren inneren Kämpfe durchgestanden, nur wenige konnten die Verantwortung abstreifen, die ihnen mit ihrer Schwangerschaft auferlegt worden ist.
Die Schwangerschaftsberatung wird in ihrer Konstellation den zeitlichen Erfordernissen nicht gerecht. Lässt sich da was ändern, damit die Hilfe zu einem ernsthaften Angebot werden kann.
Sehr geehrter Herr Gresser,
für Ihre Nachricht vom 09.06.2008 danke ich Ihnen. Meiner Meinung nach ist es wichtig, eine Balance zwischen dem Recht auf Leben des Ungeborenen und dem Recht auf Selbstbestimmung und Gesundheit der Mutter zu wahren, so dass ich die bestehenden Regelungen als grundsätzlich gelungen und richtig erachte.
Wie ich bereits auf die Frage von Herrn Krämer weiter unten schrieb, hat die FDP-Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode zur besseren Ausgestaltung der Regeln zum Schwangerschaftsabbruch den Antrag „Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik – Verantwortungsvolle Regelungen und Maßnahmen treffen“ (Drs. 15/5034) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Eine zentrale Forderung des Antrages ist die Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder und eine bessere Betreuung von betroffenen Frauen und Männern nach einem pathologischen pränataldiagnostischen Befund. Bei Diagnose einer fetalen Erkrankung, Entwicklungsstörung oder Anlageträgerschaft des Ungeborenen sollte eine weitere medizinische und auch eine psychosoziale Betreuung erfolgen.
Wir als FDP-Bundestagsfraktion vertreten die Auffassung, dass der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin auf bestehende Beratungsangebote hinweisen muss und darauf hinwirken sollte, dass die Frau diese wahrnimmt. Des Weiteren sollte ein Abbruch nach einem pathologischen Befund beim Ungeborenen in der Regel nicht vor Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Eröffnung des Befundes und Feststellung der medizinischen Indikation erfolgen, um ausreichend Raum für eine gründliche Beratung und Begleitung der Schwangeren zu schaffen. Die Frist bis zum Abbruch kann selbstverständlich nicht gelten, wenn eine akute Gefahr für die Schwangere besteht oder wenn das Kind so schwer geschädigt ist, dass es nicht lebensfähig wäre.
Sollten Sie weitere Fragen inhaltlicher Natur zum Verfahren, konkrete Verbesserungsvorschläge oder Anregungen haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an die zuständige Fachpolitikerin der FDP-Bundestagsfraktion, Frau Ina Lenke, wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar