Frage an Florian Toncar von Brigitte J. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Toncar,
es geht um die Besteuerung für private Termintrader, vor allem um die Verlustabzugsbegrenzung auf 20.000,-, nach der Gewinntrades voll zu versteuern sind, aber Verlusttrades nur bis 20.000,- angerechnet werden dürfen. Zudem wird unterjährig versteuert.
Sie hatten als FDP schon vor einem Jahr gesagt, dass Ganze sei verfassungswidrig, sie werden sich dafür einsetzen, dass einfach am Ende des Jahres der Gewinn aus Gewinntrades abzüglich Verlusttrades ermittelt werden muss, der dann zu versteuern ist.
Was hat sich inzwischen getan? Jetzt ist schon 2021, und man kann als Trader bzw. jemand, der einfach mit Optionen seine Aktienpositionen absichern möchte, immer noch nicht planen.
Es ist ja schon die nächste Schikane in den Startlöchern, nämlich Meldepflicht für Bitoin.
Was tun Sie gegen diese immer weiter um sich greifende Abzockerei?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Jerg,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und der Meldepflicht für Bitcoin-Transaktionen.
Für uns in der FDP-Bundestagsfraktion ist klar: Wo der Staat Gewinne voll besteuert, muss er auch Verluste vollständig berücksichtigen. Daher haben wir bei den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2020 einen Antrag eingebracht, die Verlustverrechnungsbeschränkungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG zu streichen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/252/1925277.pdf). Diesen Antrag hat die Große Koalition leider mit ihrer Mehrheit abgelehnt. Die Erhöhung der Verlustverrechnungsbeschränkung von ursprünglich 10 000 Euro auf 20 000 Euro, zu der sich die Koalition nach massiven Druck durchgerungen hat, ändert nichts an dem grundsätzlichen Problem, dass weiterhin Verluste besteuert werden und reicht uns daher nicht aus.
Da wir die Verlustverrechnungsbeschränkung als eines von mehreren Hindernissen für den privaten Vermögensaufbau in Deutschland betrachten, haben wir Anfang des Jahres noch einen Antrag mit umfassenderen Forderungen zu diesem Themenkomplex eingebracht (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/257/1925792.pdf). Auch darin fordern wir erneut sämtliche Verluste bei allen Arten von Wertpapiergeschäften wieder steuerlich zu berücksichtigen.
Als ich vor ein paar Wochen die Bundesregierung nach Details der Regelungen gefragt habe, welche Transaktionen genau unter die Verlustverrechnungsbeschränkung fallen sollen, konnte sie noch nicht mal antworten, wann eine entsprechende Klarstellung erfolgen soll. Das beweist erneut, wie untauglich und handwerklich schlecht die Regelung ist. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, die Verlustverrechnungsbeschränkung komplett abzuschaffen.
Auch hinsichtlich Ihrer Kritik an der Meldepflicht für Bitcoin- und andere Crypto-Transaktionen gebe ich Ihnen Recht. Es war ja eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (https://www.fdpbt.de/anfrage/kleine-anfrage-bedeutung-bargeld-und-kryptoassets-terrorismusfinanzierung-und-geldwaesche), die ans Licht gebracht hat, dass die Bundesregierung eine solche Meldepflicht für Transaktionen ab einem Wert von 1000 Euro plant. Mein Fraktionskollege Frank Schäffler hat zurecht kritisiert, dass derartige Repressionen gegen Krypto-Währungen jeglicher Grundlage entbehren, da die Bundesregierung selber keine Belege für ihre Behauptung vorlegen kann, dass dies der Bekämpfung der Terrorfinanzierung diene (https://www.btc-echo.de/so-will-die-bundesregierung-die-krypto-anonymitaet-einschraenken/).
Diese Pläne sind Teil des von der Bundesregierung geplanten „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“, für das die Bundesregierung kürzlich einen Entwurf vorgelegt hat. Wir werden uns im Gesetzgebungsprozess gegen diese Meldepflicht einsetzen.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar