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Florian Toncar
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Frage von Georg K. •

Frage an Florian Toncar von Georg K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Toncar,
Ihrer Antwort vom 26.02.07 entnehme ich dass Sie mit dem FRG-Urteil des BVG bezüglich des 40%-Abzugs vertraut sind. Nun hat der Bundestag im Gesetz zur Rente mit 67, m.W. im Art.16 eine Übergangsregelung geschaffen die jedoch sehr restriktiv gehalten ist, nur einen zeitlich begrenzten Ausgleich schafft, der einmalig gezahlt wird. Nun ist bekannt, das gerade die älteren Jahrgänge, die noch vor 1989 in die BRD kamen, von dieser Regelung arg gebeutelt sind und diskriminatorisch behandelt werden. Die nächsten Wahlen kommen langsam... Was ist Ihre Meinung zu dieser Regelung?G. Kiss

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Sehr geehrter Herr Kiss,

ich habe in diesem Forum ja bereits deutlich gemacht, dass ich das Fremdrentengesetz (FRG) in der Sache für richtig halte. Der von Ihnen angesprochene Art. 16 führt die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Übergangsregelung für den Rentenbezug vom 1. Oktober 1996 bis 30. Juni 2000 ein. Es ist selbstverständlich, dass der Gesetzgeber Vorgaben des Verfassungsgerichts umsetzt.

Von dem - nunmehr behobenen - Fehlen einer Übergangsregelung abgesehen hat das Gericht das FRG aber gebilligt.

Weiteren Änderungsbedarf am FRG sehe ich daher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar

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