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Florian Toncar
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Frage von Helfried D. •

Frage an Florian Toncar von Helfried D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Toncar,

über Ihre Antwort vom 24.01.07 bin ich maßlos enttäuscht. Nicht wegen der negativen Aussage, damit muß ich rechnen, sondern wegen der angeführten Begründung.
In meiner Frage habe ich die Praxis des Sozialministeriums kritisiert, und in Ihrer Antwort finde ich wortgleich die allbekannten, aber falschen Begründungen dieses Ministeriums.
Ich wiederhole gern mein Angebot, Ihnen den Hintergrund detailliert zu erläutern.
Sie schreiben, das Fremdrentengesetz war ohne Wissen um die Wiedervereinigung geschaffen worden. Richtig, aber auch die Flüchtlinge sind unter der gleichen Voraussetzung gekommen.
Das FRG war für die über dem Eisernen Vorhang Geflohenen geschaffen, um ihnen eine durchschnittliche Rente zu gewähren, und nur weil dieser nicht mehr existiert, soll das jetzt nicht mehr gelten?
Es gibt keine Willenserklärung des Bundestages, die zuläßt, daß DDR- Flüchtlinge nachträglich rentenrechtlich schlechter gestellt werden als ihre in der DDR verbliebenen Kollegen.
Da dies aber vom Sozialministerium so praktiziert wird, handelt es sich um eine Mißachtung des Willens des Gesetzgebers- eine Manipulation. Damit werden, so läßt sich mit vielen Zitaten aus BSG- und BverfG- Urteilen belegen, mehrere feststehende Rechtsgrundsätze mißachtet.

Halten Sie es für verfassungsrechtlich, rechtspolitisch und sozialpolitisch vertretbar, daß durch die Manipulation des Sozialministeriums die DDR- Flüchtlinge und Übersiedler schlechter gestellt werden als den Stasimitarbeitern als Mindestanspruch zugebilligt wird, weil sonst deren Rente, Zitat BVerfG v. 21.07.98: „nicht mehr mit dem Wert der in den unterschiedlichsten Berufen und Positionen verrichteten Arbeit in Zusammenhang gebracht werden kann, es sei denn, man hielte die Angehörigen dieses Sonderversorgungssystems oder die hauptberuflichen Mitarbeiter des MfS/AfNS durchweg für deutlich unterdurchschnittlich qualifiziert” (BSG;1BvL 33/95 und 1 BvL11/94)?

MfG

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dietrich,

wie bereits in meiner ersten Antwort ausgeführt, ist die Eingliederung der Fremdrentenbezieher in das allgemeine Rentenüberleitungsgesetz keine Manipulation, da nun auch die Fremdrentner nach dem Jahrgang 1937 rentenrechtlich genauso behandelt werden wie alle anderen Bürger der ehemaligen DDR auch. Der Vergleich mit den ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR trifft nicht. Die Stasi-Mitarbeiter erhalten bis heute (ab einer bestimmten Gehaltsstufe) eine Deckelung ihrer Renten auf Höhe des Durchschnittsverdienstes in der ehemaligen DDR. Sie bekommen also gerade nicht das, was sie mit ihrem eigentlichen Einkommen erhalten hätten.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar

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