Frage an Florian Toncar von Heico L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Toncar,
alle Privatpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG (§7) "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Diese Überprüfung sieht Anfragen unter anderem bei den Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Beauftragten für die Staatssicherheitsunterlagen etc. vor. Wird dieser Antrag nicht "freiwillig" gestellt, kann allein dadurch schon eine Unzuverlässigkeit mit der Konsequenz des Entzugs der Lizenz begründet sein. Konkrete Kriterien zur Definition des Begriffs der "Unzuverlässigkeit" führt das Luftsicherheitsgesetz nicht auf (im Gegensatz z.B. zum Waffengesetz).
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern,
die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es ist weltweit noch nie ein Terroranschlag mit einem Flugzeug der allgemeinen Luftfahrt (= jeglicher Luftverkehr ausserhalb des Airlineverkehrs) durch einen lizenzierten Privatpiloten verübt worden.
Demgegenüber stehen regelmäßige Anschläge mit Autobomben, Rucksackbomben etc.
Lastwagenfahrer, insbesondere von Gefahrguttransporten, stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar,
kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum wird diese Personengruppe nicht zum gläsernern Bürger gemacht,
sondern nur ausgerechnet die harmlose, aber kleine (vermeintlich wehrlose?) Minderheit der Privatpiloten?
Wo sind hier Ihrer Meinung nach die Prinzipien der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit, die jedem staatlichen und verwaltungsmäßigen Handeln zu Grunde liegen müssen, noch gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Sind es nicht gerade diese Werte, die wir in den vergangenen Jahrzehnten, falls es erforderlich gewesen wäre, sogar durch Einsatz von militärischer Gewalt verteidigt hätten und haben?
Welche Antwort hierauf kann ich an die anderen Betroffenen in meinem Bekanntenkreis weitergeben?
Ich würde Sie gerne zu einem kleinen Rundflug einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können,
dass wir keine berechtigt verdächtigten Kamikazeterroristen sind.
Nicht einmal die USA überprüfen auf solch entwürdigende Weise die Basis der Privatpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz!
Mit freundlichen Grüßen,
Heico Lorenz
Inhaber PPL SEP, TMG und GPL
Motorflugreferent im FSV Sindelfingen e.V.
Sehr gehrter Herr Lorenz,
auch ich beobachte den gesetzgeberischen Aktionismus bei der Terrorbekämpfung mit einer gewissen Sorge. Zu oft werden Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Sie schildern ein Beiepiel, das sich durch viele weitere ergänzen ließe - vom Bankgeheimnis über biometrische Merkmale in Ausweisen bis hin zum Passagierdatenabkommen mit den USA, das jeden Flugpassagier quasi zum Terrorverdächtigen stempelt.
Ich bin für Terorismusbekämpfung mit Augenmaß. Wir müssen geschlossen gegen Terrorismus vorgehen, dürfen dabei aber nicht den freiheitlichen Charakter unserer Gesellschaft aufgeben. Das Luftsicherheitsgesetz liegt ja ohnehin beim Bundesverfassungsgericht, da es (!) den Abschuss von Passagierflugzeugen gestattet.
Insofern ist das Gesetz ohnehin von Anfang an überarbeitungsbedürftig gewesen. Ich bin für eine komplette Novellierung. Die von Ihnen geschilderte Regelung steht dabei für mich zur Disposition
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar