Frage an Florian Toncar von Thomas V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Herr Toncar,
Sie fragten mich nach der Quelle meiner ursprünglichen Frage! Diese Quellen sind u.a. die freie Presse, abgeordnetenwatch.de und gelegentlich auch die Medien. In allen 3 genannten "Organen" wurde bereits über die zusätzlichen Verdienste der Abgeordneten gesprochen, diskutiert und angemahnt. Welcher Abgeordnete kann noch wirklich "neutral" und seinem reinen Gewisse" verpflichtet handeln, wenn er sich diesem in Berlin praktizierten Lobbyismus hingibt und noch dafür ist, dass er in dieser Form rechtens ist.
Mit freundlichen Grüßen
T. V.
Sehr geehrter Herr Valet,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Arbeit von Regierungsbeamten in Privatunternehmen während eines Sonderurlaubes. Bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort so lange gedauert hat.
In den von Ihnen genannten Berichten, die sich auf eine Anfrage der LINKE-Fraktion im Deutschen Bundestag stützen, werden im Wesentlichen zwei Kritikpunkte genannt: Die Gefahr von Interessenskonflikten sowie die Gewährung von Sonderurlaub deutlich über die Dauer von drei Monaten hinaus, die ein Sonderurlaub nur in besonders begründeten Fällen überschreiten darf.
In der Tat darf eine solche Beschäftigung von beurlaubten Beamten bei Privatunternehmen auf keinen Fall zu Interessenskonflikten führen. Es liegt in der Verantwortung des Dienstherren, Verstöße des Beamten etwa gegen Geheimhaltungsregeln oder gegen die Pflicht zur unparteiischen Amtsführung zu ahnden und den Sonderurlaub zu versagen, wenn im konkreten Fall Interessenskonflikte zu erwarten sind. Hier ist eine genaue Prüfung seitens der Führung des jeweiligen Ministeriums vonnöten. Eine pauschale Ablehnung von Sonderurlaub zur Arbeit in Privatunternehmen halte ich jedoch für falsch.
Zudem darf es nicht zur Regel werden, dass Sonderurlaub länger als drei Monate gewährt wird. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, besteht im Regelfall ein öffentliches Interesse an der vollen Dienstleistung des Beamten, weshalb einer längerfristigen Beurlaubung normalerweise dienstliche Gründe entgegenstehen. Ausnahmsweise kann eine längere Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber gerechtfertigt sein, wenn sie im besonderen Interesse der Bundesregierung liegt. Das von der Bundesregierung angeführte Argument, dass die Arbeit in Privatunternehmen in manchen Fällen dem Erwerb zusätzlicher Kompetenzen und zusätzlichen Wissens dient, das für die Arbeit in den Ministerien einen Mehrwert darstellt, halte ich für plausibel. Die Anzahl von 41 Beamten, denen zur Arbeit in der Privatwirtschaft mehrjähriger Sonderurlaub gewährt wurde, erscheint im ersten Moment hoch. Da in den Bundesministerien und ihren Behörden jedoch insgesamt über 140 000 Beamte beschäftigt sind, scheint mir diese Zahl noch im Rahmen des Vertretbaren zu liegen.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar