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Florian Toncar
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Frage von Rainer+Hermie Kahlfuß D. •

Frage an Florian Toncar von Rainer+Hermie Kahlfuß D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Toncar,

wir kennen Ihre nicht nachvollziehbare Meinung zu Verabschiedung von Antikorruptionsgesetzen für die Abgeordneten.Entsprechend haben Sie die Selbstverpflichtung zur Korruptionbekämpfung bisher nicht unterschrieben.Sie gehören damit zur Minderheit von Abgeordneten im Wahlkreis ,die diese nicht unterschrieben haben.
Frage:Weshalb haben Sie die Selbstverpflichtung nicht unterschrieben ?

Ohne Selbstverpflichtung sind Sie nicht wählbar.Wir werden sonst unser Mögliches tun,daß in der nächsten Legislaturperiode kein Platz für sie im Bundestag vorhanden ist.

Mit freundlichen Grüßen !

Dres.Kahlfuß

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Familie Kahlfuß,

Deutschland schneidet beim Corruption Perception Index von Transparency International im internationalen Vergleich stets ausgesprochen gut ab und konnte sich seit Regierungsbeginn der christlich-liberalen Koalition 2010 sogar noch um zwei Plätze auf Platz 13 von 174 verbessern. Dies spricht auch für die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen in § 108e StGB, der die Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellt, und dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz- AbgG), in dem klare Verhaltensregeln und auch der Umgang mit Zuwendungen umfassend gesetzlich normiert sind.

Ich bin gerne bereit, über fundierte Vorschläge für eine weitere Verbesserung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu diskutieren. Allerdings hat sich bisher immer wieder gezeigt, dass dies nicht einfach ist. So hat zum Beispiel die Große Strafrechtskommission, eine Fachabteilung des Deutschen Richterbundes, seit über 15 Jahren keinen Vorschlag für eine Neufassung des Tatbestands der Abgeordnetenbestechung vorlegen können, die im Einklang mit dem in Artikel 38 des Grundgesetzes (GG) garantierten freien Mandat des Abgeordneten steht.

Zuletzt hatten die Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und die Linkspartei Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht, um die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung noch schärfer zu fassen. Dabei haben im Rahmen einer durchgeführten Expertenanhörung die Sachverständigen durchgreifende Bedenken gegen die Gesetzesvorlagen erhoben. Nach Auffassung der Sachverständigen verstoßen alle Entwürfe entweder gegen Artikel 38 GG, der die Freiheit des Mandats gewährleistet, und/oder gegen Artikel 103 Abs. 2 GG, wonach gesetzliche Bestimmungen klar und eindeutig verfasst sein müssen, damit der Bürger weiß, was strafbar ist oder nicht. Die Stellungnahmen der Sachverständigen können Sie unter folgendem Link nachlesen:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/27_Bek__mpfung_Abgeordnetenbestechnung/04_Stellungnahmen /index.html

Man kann über vieles streiten, sollte aber eine in der Fachwelt durchaus verbreitete Meinung nicht einfach als „nicht nachvollziehbar“ abtun.

Viele der in dem von Ihnen angesprochenem sogenannten Verhaltenskodex für Abgeordnete der Abgeordneten Marco Bülow und Gerhard Schick enthaltenen Regelungen für den Umgang mit Einkünften, Vergünstigungen, Zuwendungen und Lobbyisten sind bereits im Abgeordnetengesetz: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/abgges.pdf und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/index.html
geregelt. Dafür braucht es keine – letztlich ohnehin unverbindliche - Selbstverpflichtung. Ich kann ihnen aber mitteilen, dass ich die Punkte I 1 bis 4, II 2 bis 6, und III einhalte.

Problematisch an der Erklärung ist Punkt II. 1, weil durch die lückenlose Veröffentlichung aller Gesprächspartner der Abgeordnete für die Regierung, die er ja kontrollieren soll, in hohem Maße ausrechenbar wäre. Häufig würde nichts gegen eine Veröffentlichung sprechen. Aber ohne gegebenenfalls auch vertrauliche Informationen von Fachleuten wäre der Abgeordnete in der Praxis in einigen Fällen in seiner Meinungsbildung letztlich von den Einschätzungen der Ministerien oder von Zeitungswissen abhängig, was nicht immer ausreicht.

Es lässt sich ja in der Praxis auch von niemandem nachprüfen, ob jemand, der die Erklärung unterschreibt, dann auch wirklich alle Kontakte ins Internet stellt. Ich habe daran erhebliche Zweifel. Mein von Ihnen als positives Beispiel genannter Wahlkreiskollege Richard Pitterle etwa hat als Unterzeichner der Erklärung bisher keinen einzigen Gesprächspartner auf seiner Homepage veröffentlicht. Gestatten Sie mir hierzu außerdem noch den Hinweis, dass Herr Pitterle der einzige von drei Abgeordneten aus dem Wahlkreis Böblingen im Deutschen Bundestag ist, der die Erklärung unterzeichnet hat.

Die in der Erklärung enthaltenen Forderungen sind zumindest nicht alle ausgereift. Dies betrifft die schwierige strafrechtliche Frage genauso wie die Forderung nach mehr Personal in den Abgeordnetenbüros und der Bundestagsverwaltung, die ich mir nicht zu eigen mache.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Florian Toncar, MdB

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