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Frage von Werner K. •

Frage an Florian Toncar von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ein knappes Drittel der Bevölkerung ist mittlerweile konfessionslos; im Osten Deutschlands beträgt der Anteil sogar über zwei Drittel. Für diesen Personenkreis besteht nicht (oder nur sehr eingeschränkt) die Möglichkeit, in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zu arbeiten, obwohl diese aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Werden in Ihrer Partei konkrete Maßnahmen diskutiert, hier Abhilfe zu schaffen?

In Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft hat das Betriebsverfassungsgesetz keine Gültigkeit. Halten Sie diese Regelung generell für gerechtfertigt?

Wer als konfessionsfreier einen Beruf im Sozialbereich anstrebt, stellt überrascht fest, dass sich die Mehrheit der Sozial-Einrichtungen in der Hand kirchlicher Träger befindet, und konfessionsfreie keine Aussicht auf eine Anstellung haben. Das ist Diskriminierung pur – mitten in Deutschland im 21. Jahrhundert!

Konfessionsfreie möchten darüber hinaus, dass sie nicht auf Sozialeinrichtungen angewiesen sind, die in der Hand kirchlicher Träger sind. Sie fordern, dass der Staat öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stellt und nicht den kirchlichen Trägern überlässt und diese sogar mit höheren Zuschüssen bevorzugt (z. B. bei Kindergärten) vor anderen kommunalen Trägern.

Kann man damit rechnen, dass sich an der Situation etwas ändert und konfessionsfreie nicht länger benachteiligt werden?

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