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Florian Toncar
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Frage von Gottfried H. •

Frage an Florian Toncar von Gottfried H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Toncar

Aus den Medien musste ich erfahren, dass am 21.12.2012 ein Gesetz inkraft tritt, welches Lebensversicherer teilweise oder ganz davon befreit, gegenüber Versicherungsnehmern die im Versicherungsvertrag vereinbarte Beteiligung an den Bewertungsreserven auch auszuzahlen.

Für Verträge, die in den nächsten Monaten auslaufen, kann dies bedeuten, dass bei Ablauf des Vertrages trotz der noch zu entrichtenden monatlichen Zahlungen die Auszahlung um mehrere Tausend Euro geringer ist als die ursprünglich vereinbarte Summer und auch geringer ist als der augenblickliche Rückkaufwert des Vertrages.

Eine sofortige Kündigung des Versicherungsvertrages, um wenigstens den augenblicklichen Rückkaufwert zu retten, ist nach Auskunft der Versicherungsgesellschaft nicht möglich.

Eine Ungerechtigkeit sehe ich darin, dass Versicherungsgesellschaften durch dieses Gesetz von ihren vertraglich zwischen der VG und dem Versicherungsnehmer vereinbarten Leistungen teilweise entbunden werden und dem Versicherungsnehmer dadurch ein sehr hoher finazieller Verlust entsteht. Verstärkt wird dieses Gefühl dadurch, dass durch eine sehr späte und sehr flach gehaltene Information der Öffentlichkeit vielen Betroffenen keine Möglichkeit gelassen wurde, auf die veränderten Rahmenbedingungen rechtzeitig entsprechend, eventuell durch eine vorzeitige (dadurch ohnenhin Verlustbehaftete) Kündigung des Vertrages, zu reagieren.

Hier meine Fragen:
- Wie konnte ein solches Gesetz, das eine erhebliche Anzahl von Versicherungsnehmern derart finaziell benachteiligt, zustandekommen?
- Was wird unternommen, um solche Benachteiligungen zu abzumildern oder ganz zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Hegmanns

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hegmanns,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Versicherungsaufsichtsgesetz, das ich gerne beantworte.

Zunächst möchte ich Ihnen die Notwendigkeit, gesetzgeberisch tätig zu werden, verdeutlichen. Mit den aktuellen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Erhaltung garantiesichernder Bewertungsreserven werden zwei wichtige Ziele verfolgt. Einerseits soll der Sektor krisenfest bleiben, andererseits der notwendige Interessenausgleich zwischen Alt- und Bestandskunden an das heutige Kapitalmarktumfeld angepasst werden. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase ist es die vordringliche Aufgabe der Lebensversicherungen, ihre Kunden in der Gesamtheit zu schützen und dabei insbesondere noch nicht realisierte Gewinne angemessen aufteilen zu können. Nur so können sie alle Verpflichtungen gegenüber den Versicherten über den sogenannten "Sicherungsbedarf" erfüllen und allen Versicherungsnehmern einen angemessenen Anteil an den Bewertungsreserven zuweisen. Die bisherige Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien bleibt von der Neuregelung im Übrigen unberührt. Die Neuregelung hat zudem keine Auswirkungen auf die bisher garantierten Teile der Versicherung, wie das Garantiekapital und die bisher erreichte garantierte Überschussbeteiligung, wie sie in der jährlichen Standmitteilung ausgewiesen wird. Betroffen durch die Neuregelung ist allein die zu Vertragsende festzulegende Beteiligung an den Bewertungsreserven. Dabei geht es wohlgemerkt um noch nicht realisierte Gewinne mit Wertpapieren, also noch laufenden Kapitalanlagen der Versicherungen, die sich nach aktueller Lage voraussichtlich negativ entwickeln. Die Kurse der Anlagen und damit auch die Bewertungsreserven schwanken infolge der anhaltenden Krise erheblich.

Die Neuregelung dient der langfristigen Erfüllbarkeit aller vertraglichen Verpflichtungen und damit der Stabilität der Unternehmen sowie der Branche insgesamt. Das aktuelle Marktumfeld mit historischen Niedrigzinsen und einem Rekordtief der Leitzinsen von 0,75 Prozent ist für Lebensversicherer wie für Pensionskassen der betrieblichen Altersversorgung und für berufsständische Versorgungswerke eine ernste Herausforderung: sie erschwert massiv die Neu- und Wiederanlage von Kapital, führt damit zu künftig deutlich geringeren Renditen. Die Lebensversicherer haben die Folgen der Niedrigzinspolitik für ihre Versicherten zwar bisher gut abgefedert. Das aber liegt an ihren langfristigen Kapitalanlagen. Sie haben frühzeitig langlaufende Zinspapiere mit guter Verzinsung gekauft. Die Restlaufzeit ihrer Kapitalanlagen liegt derzeit bei über 10 Jahren. Zum anderen führen sie in der Versichertengemeinschaft einen Risikoausgleich über die Zeit durch. Das funktioniert vereinfacht so, dass in guten Kapitalmarktjahren Reserven aufgebaut werden, um diese in Phasen niedriger Zinsen an Kunden auszuschütten. Im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen ermöglicht dies eine deutlich stabilere Gesamtverzinsung für die Kunden. Ein Ende der Niedrigzinsen ist allerdings weiterhin nicht in Sicht. Damit die Lebensversicherer ihren Kunden die versprochenen Leistungen dennoch langfristig zahlen können, müssen sie mit ihren Reserven vorsichtig haushalten. D.h., die Reserven müssen so eingesetzt werden, dass sie für eine lang andauernde Niedrigzinsphase reichen. Dieses Ziel kann aus heutiger Sicht nur mit der Neuregelung erreicht werden. Damit hat sich die Politik für eine gerechtere Verteilung von künftigen Gewinnen an die Versicherungskunden und ein Mehr an Finanzmarktstabilität entschieden, ohne für den einzelnen Versicherten seine vertraglich in Aussicht gestellten Anteile an bereits erzielten Gewinnen der Versicherer in Frage zu stellen.

Um Härtefälle zu vermeiden, hat die christlich-liberale Koalition nunmehr eine Zusatzregel nach der Mindestzuführungsverordnung beschlossen, wonach die Versicherungsunternehmen Bewertungsreserven nur insoweit einbehalten dürfen, dass die Beteiligung an Bewertungsgewinnen von Inhabern aktueller auslaufende Verträge nicht unzumutbar verkürzt wird. Daher erfolgt eine Kappung der jetzt zusätzlich einzubehaltenden Reserven auf maximal 5 Prozent der betroffenen Versicherungssummen. Die FDP hat sich damit maßgeblich für eine Lösung eingesetzt, die allen Versicherten eine angemessene Gewinnbeteiligung garantiert.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Florian Toncar

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