Frage an Florian Toncar von Yücel Y. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr. Toncar,
gerne wollte ich eine Frage loswerden.
Wie Sie wissen ist es ein oberstes Gebot der Regierung den CO2 Ausstoß zu verringern. Dazu hat Sie unter anderen die Anschaffung der Wärmepumpe subventioniert.
Bis vor paar Monaten hatte man bei dem EVU EnBW einen Stromtarif für WP-Strom von 11 Cent / KWh/ NT was seit paar Monaten auf 17 Cent erhöht wurde. Nun kommt die EEG Umlage so das der WP-Strom zum 01.01.2013 nun ca. fast 21 Cent kosten soll.
Das beduet das die jenigen die eine sehr teuere Varinate einer Heizung wie es eine WP-Heizung es nun mal ist die ja für die Umwelt was tun wollten nun extrem bestraft werden.
Es ist ja nicht nur der Heizstrom den man hat sondern auch der normale Haushaltsstrom.
Meine Frage: hat ihre Partei gegen diese extreme Preisteigerung von fast 100% in paar Monaten was vor, so das hier eine Entlastung der jenigen geben wird. die sich für die Umwelt einsetzten.
Bitte bedenken Sie das man mit dem Heizstrom sein Tarif nicht wechseln kann.
Bitte nennen Sie mir ob diese Problematik ernst genommen wird. Hierbei meine ich nicht das der Strompreis in allgemeinen steigt sondern explixiet die WP Bestitzer in BW / EnBW Bereich.
Mit freundlichen Grüßen
Yücel Yildirim
Sehr geehrter Herr Yildirim,
vielen Dank für ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de zum Thema Wärmepumpen-/Heizstrom. Ich habe mich in der Sache an das für die Thematik zuständige Bundeswirtschaftsministerium gewendet. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein.
Der Grund dafür, dass der Nachttarif einen besonderen Anstieg erfahren hat, liegt insbesondere an den Rahmenbedingungen innerhalb der Energiewirtschaft, die sich in den letzten Jahren erheblich verändert haben. Dadurch, dass zunehmend unbeständige Energiequellen (Wind und Sonne) in das Netz eingespeist werden, geht eine allmähliche Verdrängung herkömmlicher Großkraftwerke einher. Eine sinkende Anzahl von Grundlastkraftwerken senkt allerdings auch das Interesse der Anbieter, dass ihr Strom auch in der Nacht abgenommen wird. Damit wird der Preisunterschied zwischen Tag- und Nachtstrom zunehmend kleiner.
Dennoch geht aus dem Monitoringbericht 2012 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts hervor, dass Heizstrompreise bundesweit mit 17,64 Cent/kWh im Mittel immer noch deutlich unter dem durchschnittlichen allgemeinen Strompreis für Haushaltskunden (26,06 Cent/kWh im Jahr 2012) liegen.
Gerade Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und die FDP-Fraktion haben den allgemeinen dramatischen Anstieg der Strompreise frühzeitig erkannt. Die EEG-Umlage ist dabei ein entscheidender Faktor. Für die FDP ist klar, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das zur Einführung der EEG-Umlage geführt hat, grundsätzlich überarbeitet werden muss. Mit dem im Jahr 2000 beschlossenen EEG hat die damalige rot-grüne Bundesregierung leider kein besonders zukunftsfähiges Modell erarbeitet. Das wurde gerade in den vergangenen Jahren besonders deutlich: Innerhalb von nur 7 Jahren ist die EEG-Umlage von 0,88 ct/kWh im Jahre 2006 auf 5,28 ct/kWh im laufenden Jahr 2013 angestiegen. Diese Entwicklung versuchen wir derzeit zu beheben. Dabei stoßen wir aber immer wieder auf politischen Widerstand, vor allem im Bundesrat. Rot-Grün betreibt dort Lobbyismus für die Subventionswünsche einiger Unternehmen zulasten der Verbraucher.
Für Sie als Bezieher von Wärmepumpenstrom in Baden-Württemberg bedeuten unsere Bemühungen Sicherheit und Schutz. Eine erneute drastische Erhöhung der EEG-Umlage und dadurch des Strompreises, wie Sie sie in den letzten Monaten erlebt haben, soll damit soweit möglich ausgeschlossen werden.
Der christlich-liberalen Koalition ist zudem bewusst, dass ein Wettbewerb beim Heizstrom strukturell bedingt mancherorts, wie beispielsweise in Böblingen, nicht stattfindet. In der Praxis gibt es nur eine begrenzte Zahl von Lieferanten, die im Wettbewerb außerhalb eines Grundversorgungsgebietes Heizstrom anbieten. Im Vergleich mit dem allgemeinen Haushaltsstrommarkt gibt es eine geringere Anzahl potentieller Heizstrom-Kunden (bundesweit nur etwa 4 % aller Wohnungen). Das bedeutet, dass Heizstromanbieter einen höheren Aufwand haben, um einzelne Kunden mit Heizstrom zu beliefern. Deshalb ist der Markteintritt in den Heizstrommarkt für Wettbewerber offenbar weniger attraktiv als im allgemeinen Haushaltsstrommarkt.
Um den Markt für mehr Wettbewerb zu öffnen, haben wir mit der Mehrheit der christlich-liberalen Koalition im Bundestag letzten Oktober die achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung verabschiedet. Dabei wurde auch die Vorschrift gegen den Preismissbrauch für marktführende Stromanbieter verlängert. Verbraucherverbände werden damit gestärkt und Rechte zur Kartellvermeidung weitgehend gefördert. Die Maßnahmen zielen darauf hin, Verbraucher zu schützen und einen weiteren Preisanstieg zu verhindern. Leider befindet sich das Verfahren derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat und wird dort von den rot-grün regierten Bundesländern aus wahlkampftaktischen Gründen immer wieder vertagt und damit faktisch blockiert.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Florian Toncar, MdB