Frage an Florian Toncar von Stephan H. bezüglich Finanzen
Mir ist aufgefallen, dass teilweise weit über ein Viertel bis ein Drittel der Mitarbeiter der Ministerien in den sogenannten Zentralabteilungen mit der Verwaltung des eigenen Hauses und der Mitarbeiter beschäftigt sind. Mir erscheint diese Zahl sehr hoch. Wäre es hier nicht angesagt mal umzusteueren? Man könnte eine einheitliche Quote festlegen (maximal X-Prozent dürfen in der Verwaltung sitzen). Oder kann man nicht solche Aufgaben wie Hausverwaltung, Rechnungswesen etc. zentralisieren oder privatisieren?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.08.2011 zum Thema effiziente Verwaltung. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihr Schreiben, die auf die intensive Beratungen zum Thema Eurostabilisierung und zum Bundeshaushalt 2012 zurückzuführen ist.
Gerade vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse ist die effiziente Gestaltung der Verwaltung des Bundes ein wichtiges Ziel, das bereits im Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Bundesregierung vereinbart wurde. Am 18. August 2010 hat die Koalition das Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" (Das Regierungsprogramm sowie weitere Informationen finden Sie unter http://www.verwaltung-innovativ.de ) beschlossen, das als Gesamtstrategie auf der Basis einer umfassenden Aufgabenkritik, der Standardisierung von Prozessen, der flächendeckenden und verbindlichen Nutzung und dem weiteren Ausbau von Kompetenz- und Dienstleistungszentren sowie einer Entbürokratisierung die Modernisierung der Bundesverwaltung einschließlich der Ministerien und der ihnen nachgeordneten Behörden vorsieht.
Einhergehend mit der Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung wurden im Sparpaket der Koalition deutliche Einsparungen im Verwaltungsbereich beschlossen. So werden in diesem Bereich im laufenden Jahr insgesamt 2,4 Milliarden Euro, 2012 3,3 Milliarden Euro und 2013 und 2014 jeweils 3,9 Milliarden Euro eingespart. Parallel zu den Einsparungen hat die Koalition auch einen jährlichen pauschalen Personalabbau von 1,5 Prozent mit Ausnahme der Organe der Rechtspflege und der Sicherheitsbehörden und von 0,4 Prozent infolge der Wochenarbeitszeitverlängerung für Beamte vereinbart, der zum Großteil den Verwaltungsbereich betrifft.
Im Rahmen der Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung werden vor allem Aufgaben, die bei allen oder bei den meisten Ministerien anfallen und die von gleicher Natur sind, (sogenannte Querschnittsaufgaben), in Kompentez- und Dienstleistungszentren zusammengefasst und zentralisiert bearbeitet. Dies trifft besonders auf den IT-Bereich zu, in dem die Aufgaben und die vorhandenen Ressourcen bei leistungsstarken IT-Dienstleistungszentren (DLZ-IT des Bundes) gebündelt werden.
Eine zentrale Rolle bei der Bündelung von Aufgaben in der Bundesverwaltung hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) als zentraler Dienstleister des Bundes inne, bei dem bisher über 120 verschiedene Aufgaben für Ministerien und Behörden gebündelt wurden, die dadurch wirtschaftlicher abwickelt werden. Hier werden zum Beispiel Bezügeberechnungen, Beihilfebearbeitungen, Reisevorbereitungen und Reisekostenabrechnungen, aber auch Aufgaben zum Beispiel aus dem Personalbereich, zentrale Rechnungsbearbeitungen oder die Zeiterfassung für Ministerien und Behörden zentral erledigt. Zudem gibt es beim BVA das Servicezentrum Personalgewinnung (SZP), das rund 60 Behörden bei der Stellenausschreibung, der Bewerber(vor)auswahl und dem Bewerbermanagement unterstützt.
Ein weiterer wichtiger Bereich der Verwaltungsmodernisierung ist das Einheitliche Liegenschaftsmanagement (ELM), bei dem die Anmietung, der Kauf und Verkauf, der Bau und Umbau sowie die Verwaltung und Instandhaltung der Grundstücke und Gebäude zentral durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) erledigt wird.
Auch Beschaffungsvorhaben der Bundesverwaltung werden beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern gebündelt. Als zweitgrößter Einkäufer des Bundes vergab die zentrale Einkaufsorganisation im Jahre 2011 mehr als 1.100 Aufträge an Unternehmen mit einem Volumen von 575 Mio. €.
Der von Ihnen angesprochene Anteil der Mitarbeiter, die in den Zentralabteilungen der Ministerien beschäftigt ist, ist je nach Ministerium unterschiedlich hoch, liegt aber in der Regel bei 1/4 bis 1/3 der Beschäftigten. Dabei ist zu beachten, dass die Zentralabteilungen der Ministerien mit besonders personalintensiven Aufgaben wie zum Beispiel dem Botendienst, dem Fahrdienst, dem IT-Service, der Registratur und dem Gebäudetechnik- und Hausmeisterservice beauftragt sind. Deshalb lassen sich von diesen Angaben keine Rückschlüsse auf die Bemühungen der christlich-liberalen Koalition ziehen, Effizienzpotentiale in der Bundesverwaltung zu nutzen.
Eine feste Quote für Verwaltungsmitarbeiter kann Ministerien übergreifend nicht festgesetzt werden, da diese den ganz unterschiedlichen spezifischen Anforderungen der Ministerien nicht gerecht werden würde. So wirkt sich zum Beispiel die Tatsache, in welchem Umfang Geheimschutzdokumente in den Ministerien bearbeitet werden, erheblich auf die Anzahl der Verwaltungsmitarbeiter aus.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar, MdB