
(...) Die Identitätsklärung von Personen, die in Deutschland Schutz beantragen ist von zentraler Bedeutung und Grundvoraussetzung für die Prüfung des Verfahrens. Es ist daher auch eine Selbstverständlichkeit, dass der Schutzsuchende bei der Identitätsfeststellung die größtmögliche Mitwirkung zeigt. (...)