(...) Erstaunlich finde ich auch, dass bei anderen Zeugen jede Silbe auf die Goldwaage gelegt wird, eine ganz offensichtliche Unstimmigkeit seitens Herrn Mollaths aber negiert wird. Diese Herangehensweise finde ich eben gerade nicht sine ira et studio. (...)
(...) Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, aber die Frage der Mitwirkung bei einer psychiatrischen Begutachtung hat mit der Unschuldsvermutung und dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, nichts zu tun. Herr Mollath ist ja auch nicht verpflichtet, mitzuwirken. Er wirkt ja auch nicht mit. (...)
(...) Ja, ich habe Herrn Mollath "anders" vernommen als andere Zeuge, da ich ihn völlig unabhängig von irgendwelchen konkreten Fragen seine Sicht der Dinge habe darlegen lassen. Andere Zeugen hätten diese Möglichkeiten sicher nicht gehabt. (...)
(...) Unabhängig vom Fall Mollath, wo es eben Zweifel am Urteil gibt, würden Sie doch auch in anderen Fällen (in denen es diese Zweifel nicht gibt), nicht sagen, dass ein gefährlicher Gewalttäter deshalb nicht mehr psychiatrisch untergebracht werden soll, weil er seine Gemeingefährlichkeit leugnet und sich daher an Untersuchungen nicht mitwirkt. (...)
(...) Die Vorgehensweise, die Zeugin Heinemann schriftlich zu befragen, ist vom Untersuchungsausschuss so beschlossen worden. Das Antwortschreiben wird aber nicht veröffentlicht, weil die Akten des Ausschusses ebenso wenig wie die Protokolle veröffentlicht werden. Gleichwohl werden natürlich auch die schriftlichen Antworten in den Schlussbericht - soweit erforderlich - einfließen. (...)