Frage von Hans-Georg B. • 07.07.2013
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Antwort von Florian Herrmann
CSU
• 07.07.2013

(...) Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, aber die Frage der Mitwirkung bei einer psychiatrischen Begutachtung hat mit der Unschuldsvermutung und dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, nichts zu tun. Herr Mollath ist ja auch nicht verpflichtet, mitzuwirken. Er wirkt ja auch nicht mit. (...)

Frage von Hans-Georg B. • 04.07.2013
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CSU
• 04.07.2013

(...) Unabhängig vom Fall Mollath, wo es eben Zweifel am Urteil gibt, würden Sie doch auch in anderen Fällen (in denen es diese Zweifel nicht gibt), nicht sagen, dass ein gefährlicher Gewalttäter deshalb nicht mehr psychiatrisch untergebracht werden soll, weil er seine Gemeingefährlichkeit leugnet und sich daher an Untersuchungen nicht mitwirkt. (...)

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CSU
• 27.06.2013

(...) Die Vorgehensweise, die Zeugin Heinemann schriftlich zu befragen, ist vom Untersuchungsausschuss so beschlossen worden. Das Antwortschreiben wird aber nicht veröffentlicht, weil die Akten des Ausschusses ebenso wenig wie die Protokolle veröffentlicht werden. Gleichwohl werden natürlich auch die schriftlichen Antworten in den Schlussbericht - soweit erforderlich - einfließen. (...)

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