Frage an Florian Herrmann von Volker R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Herrmann,
ich darf Sie als Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses im "Fall Mollath" adressieren:
Lt. einem Mitglied des Untersuchungsausschusses, der Abgeordneten Aures (siehe hierzu SZ-Online vom 25.06.2013 „Fall Mollath Zeugin belastet Richter Brixner“), liegt eine schriftliche Beantwortung der Fragen des Untersuchungsausschusses durch die Richterin a.D. Heinemann dem Ausschuss vor.
Die Anhörungen des Untersuchungsausschusses waren öffentlich und damit auch die Befragungen öffentlich, sodass auch die Antworten der Befragten öffentlich zugänglich waren!
Auf welchem Wege werden sie nunmehr seitens des Untersuchungsausschusses die schriftlichen Antworten seitens der Richerin a.D. Heinemann der Öffentlichkeit zugänglich machen?
Gruß
Volker Rockel
Sehr geehrter Herr Rockel,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Vorgehensweise, die Zeugin Heinemann schriftlich zu befragen, ist vom Untersuchungsausschuss so beschlossen worden. Das Antwortschreiben wird aber nicht veröffentlicht, weil die Akten des Ausschusses ebenso wenig wie die Protokolle veröffentlicht werden. Gleichwohl werden natürlich auch die schriftlichen Antworten in den Schlussbericht - soweit erforderlich - einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann