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Frage von Sven K. •

Frage an Florian Herrmann von Sven K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,

in einem Bericht bei merkur-online
http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/mollath-ausschuss-endet-streit-2986203.html

werden Sie wie folgt wiedergegeben:
„Die Verschwörung gab es nicht – diese These ist in sich zusammengebrochen“, sagt Herrmann. Auch sei die Behandlung von Mollaths Anzeigen durch die Nürnberger Steuerfahnder 2003 und 2004 „gut nachvollziehbar“ und „vertretbar“.
Nur an dem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg, mit dem der Richter Brixner 2006 die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie anordnete, deutet Herrmann Zweifel an. „Möglicherweise“ sei da etwas „falsch gelaufen“, sagt er unserer Zeitung. Das Urteil sei aber nicht Untersuchungsgegenstand des Ausschusses gewesen.

Dazu meine Fragen:

Haben Sie tatsächlich diese Aussagen so wie diese im Artikel dargestellt sind getätigt?
Falls ja:
1. Sind Sie tatsächlich der Ansicht das die These einer "Verschwörungstheorie",wie auch immer man diese definieren mag, zusammengebrochen ist?
2. Unabhängig davon ob Sie die gewonnenen Erkenntnisse aus dem UA für relevant zum Untersuchungsgegenstand des Ausschusses halten, sind die vorgetragenen Begründungen für diverse Umstände ( Schreibmaschinenblockade, keine Zeit um Verteidigungsschriften zu lesen, physikalisch unmögliche Reifenstechereien, unechte Urkunden, komische Aktenvermerke etc.) für Sie vertretbar? Entspricht diese Vorgehensweise Ihrer persönlichen ( nicht politischen) Einstellung zu Recht, Gerechtigkeit und Gesetz?
3. Welche Erkenntnisse aus dem UA genau haben Sie zu dem Ergebnis kommen lassen das eine "Verschwörungstheorie" in sich zusammengebrochen ist?

Eine abschließende Frage generell zum UA hätte ich auch noch:
Ist es richtig das Sie für Herrn Mollath andere "Befragungsregeln" bzw. eine andere Art der Befragung vorgesehen hatten als für die anderen Zeugen?

Mit freundlichen Grüßen
Sven Köster

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Sehr geehrter Herr Köster,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Text im Münchner Merkur entspricht im großen und ganzen dem, was ich dem Redakteur auf seine Fragen geantwortet habe.
Frage 1 und 3: Ja, es hat keine wie auch immer geartete Verschwörung gegen Herrn Mollath gegeben. Das wird dem Schlussbericht, an dem ich derzeit arbeite, zu entnehmen sein. Die Akten und die Zeugenaussagen haben das klar ergeben.
Frage 2: Für mich ist entscheidend, dass es möglichst wenig falsche Urteile gibt. Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen möglichst Null. Ob das Urteil im Fall Mollath falsch ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Möglicherweise ist es fehlerbehaftet oder möglicherweise muss der gesamte Sachverhalt unter Berücksichtigung neuer Tatsachen neu bewertet werden. Das wird im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens stattfinden. Generell gesprochen muss man natürlich schon differenzieren, was für ein Urteil relevant ist und was nicht. Ob ein Geschäftsstellenmitarbeiter gerne Schreibmaschine schreibt oder nicht, hat sicher keinen Einfluss auf ein Urteil.

Ja, ich habe Herrn Mollath "anders" vernommen als andere Zeuge, da ich ihn völlig unabhängig von irgendwelchen konkreten Fragen seine Sicht der Dinge habe darlegen lassen. Andere Zeugen hätten diese Möglichkeiten sicher nicht gehabt. Das ist aber auch der einzige Unterschied zu den anderen Zeugen. Ich habe im Internet schon gelesen, dass ich Herrn Mollath angeblich anders vernommen hätte als andere Zeugen. Aber auch das ist - wie vieles, was da alles so geschrieben wird - schlichtweg falsch.

Was sagen Sie dann andererseits dazu, dass Herr Mollath im Rahmen seiner Zeugenvernehmung offenbar nicht die Wahrheit gesagt hat? Frau Klarsfeld und Herr Ziegler wissen jedenfalls nichts von den lt. Herrn Mollath dort hinterlegten Akten.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Herrmann

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