(...) Verjährungsfristen haben den Sinn für Rechtssicherheit zu sorgen. Ich sehe keinen Grund dafür, die Verjährungsfrist bei Rechtsbeugungsdelikten zu verlängern oder das Strafmaß zu erhöhen. (...)
(...) Also nochmal: Ich wundere mich sehr darüber, dass die beiden angeblichen Adressaten angeblich wichtiger Unterlagen von Herrn Mollath davon nichts wissen. Das kann viele Gründe haben, der wahrscheinlichste ist, dass diese nie Unterlagen von Herrn Mollath erhalten haben, da es keinen Grund für beide Adressaten gibt, auf Nachfrage der Medien zu lügen. Aber klar kann das auch andere Gründe haben, deren Wahrscheinlichkeit jeder für sich selbst einschätzen kann. (...)
(...) Zeugen unterliegen der Wahrheitspflicht. Wir haben im Ausschuss die Frage nach möglichen Verfehlungen von staatlichen Stellen untersucht, weshalb es für uns nicht relevant war, ob Herr Mollath Unterlagen an Leute im Ausland geschickt hat. Dies war nur seine Antwort auf die Frage, ob er neben den bekannten Unterlagen noch weitere Beweise vorlegen könnte. (...)
(...) Natürlich hat Herr Mollath eine Mitverantwortung dafür, dass es immer noch kein Gutachten gibt, dass ihm bescheinigt, dass er nicht (mehr) gemeingefährlich ist. Ich werfe ihm das auch nicht vor, da er ja nicht dazu gezwungen ist, mitzuwirken. (...)
Sehr geehrter Herr Lerche,
(...) Ich schließe gar nichts aus. Ich wundere mich nur, dass weder Frau Klarsfeld noch Herr Ziegler den von Herrn Mollath behaupteten Vorgang bestätigen können. Gegenüber den Journalisten hat sich Frau Klarsfeld nicht auf ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen, sondern gesagt, Herr Mollath habe ihr schon geschrieben, aber zum Thema "Bundesverdienstkreuz" und keine Unterlagen übersandt. (...)