Frage an Florian Herrmann von Renate U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Herr Herrmann,
ich habe mit Interesse ihre Antwort auf die äusserst relevante Frage von Herrn H. B. zum Thema Gustl Mollath gelesen. Ich habe zur ihrer Antwort zwei Anmerkungen, die mir klärungsbedürftig erscheinen.
1/ Sie schreiben u.a. "Ich hielte es nur für sinnvoll, da dies dem Arzt, der das Gutachten erstatten muss, die Arbeit deutlich erleichtern würde."
Wollen sie damit ausdrücken, dass sie Herrn Mollath eine Mitverantwortung zuschreiben an den Schwierigkeiten ein Gutachen zu erstellen?
Ich weise sie daraufhin, dass ihre Antwort an Herrn Beuter ein Zirkelschluss ist, da sie sinngemäss sagen "Ich fände die Mitwirkung von Herrn Mollath gut, weil sie gut wäre." Das ist eine wenig überzeugende Argumentation und beantwortet nicht die Frage ob des Rechtes von Herrn Mollath nicht mitzuwirken.
2/ Halten sie es für adequat, sinnvoll und rechtlich unproblematisch, dass sie Empfehlungen an Herrn Mollath aussprechen, obwohl sie Vorsitzender des Untersuchungsausschusses sind?
In meinen Augen wäre es angemessen, dass sie das nicht tun, weil es Zweifel an ihrer Unparteilichkeit weckt. Und somit der Arbeit des gesamten Ausschusses.
Ich danke ihnen vorab für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüssen,
Renate Utzschmid
Sehr geehrte Frau Utzschmid,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Natürlich hat Herr Mollath eine Mitverantwortung dafür, dass es immer noch kein Gutachten gibt, dass ihm bescheinigt, dass er nicht (mehr) gemeingefährlich ist. Ich werfe ihm das auch nicht vor, da er ja nicht dazu gezwungen ist, mitzuwirken. Aber es ist eben so, dass es für einen Arzt besser wäre, Herr Mollath würde eine Exploration zulassen.
Selbst die Opposition beanstandet meine Leitung des Untersuchungausschusses nicht. Im Gegensatz zu den Kollegen der Opposition halte ich mich mit Bewertungen sowieso sehr zurück. Die Antworten, die ich Journalisten gebe, stehen hierzu nicht im Widerspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann