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Florian Herrmann
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Frage von Michael R. •

Frage an Florian Herrmann von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

um nochmal auf die Dokumente zurückzukommen die Herr Mollath nach Frankreich und in die Schweiz geschickt haben will. Unabhängig davon, ob die Empfänger als Anwalt bzw. Autor besonders sensibel sind, können Sie ausschließen, dass beide Quellen weder um Vertraulichkeit gebeten worden sind noch dass sie sich nach 10 Jahren wirklich nicht mehr erinnern können? Würden Sie das Vorhandensein solcher Dokumente irgendeiner (bekannten oder unbekannten) dritten Person gegenüber bestätigen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Reeps

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reeps,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich schließe gar nichts aus. Ich wundere mich nur, dass weder Frau Klarsfeld noch Herr Ziegler den von Herrn Mollath behaupteten Vorgang bestätigen können. Gegenüber den Journalisten hat sich Frau Klarsfeld nicht auf ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen, sondern gesagt, Herr Mollath habe ihr schon geschrieben, aber zum Thema "Bundesverdienstkreuz" und keine Unterlagen übersandt. Wenn ich an der Stelle von Frau Klarsfeld wäre, hätte ich mich entweder auf die anwaltliche Schweigepflicht berufen (wenn ein Mandatsverhältnis besteht) oder halt wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Herrmann

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