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Florian Herrmann
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Frage von Bernhard M. •

Frage an Florian Herrmann von Bernhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

erlauben Sie mir weitere Fragen zur Mollath-Justiz-Affäre. Zum einen möchte ich auf Ihre Antwort an Herrn Köster vom 8.7.2013 eingehen, in der Sie behaupten
"Ich habe nicht behauptet, Herr Mollath habe die Unwahrheit gesagt." Nun steht aber in Ihrer ursprünglichen Replik: "Was sagen Sie dann andererseits dazu, dass Herr Mollath im Rahmen seiner Zeugenvernehmung offenbar nicht die Wahrheit gesagt hat?" Teilen Sie auch meine Auffassung, dass Sie sich hier selbst widersprechen?

Zum zweiten möchte ich fragen, ob Sie es angesichts der massiven Missachtung strafprozessualer Grundsätze und elementarer Menschenrechte (insbesondere Artikel 6 Abs. 3b-d der EMRK) durch Herrn VRiLG a.D. Brixner für angebracht halten, dem Parlament per Grundgesetzänderung das Recht zuzugestehen, Amtsenthebungsverfahren auch gegen Richter durchzuführen, so wie das die mustergültige und wahrhaft demokratische Verfassung der Vereinigten Staaten von 1776 vorsieht (Artikel 1, vgl. auch Artikel 3).

Zuletzt würde mich interessieren, ob Sie eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Rechtsbeugung und eine Erhöhung des Strafmaßes für sinnvoll halten - nicht nur angesichts des Falls Mollath, sondern beispielsweise auch angesichts der gescheiterten Aufarbeitung der NS-Justizverbrechen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

dass sowohl Herr Ziegler noch Frau Klarsfeld auf die Fragen der Presse nach den angeblich von Herrn Mollath übersandten Unterlagen so geantwortet haben, wie sie eben geantwortet haben, finde ich schon erstaunlich. Eine Erklärung, aus meiner Sicht nicht die unwahrscheinlichste, ist eben, dass sie von ihm keine Unterlagen bekommen haben. Das ist doch der interessante Punkt und nicht die Frage, ob ich der Meinung bin, ob Herr Mollath die Unwahrheit gesagt hat oder nicht.

Ich halte überhaupt nichts von politischer Justiz. Die Gewaltenteilung ist ein sehr hohes Gut. Politiker dürfen zu Recht nicht in Entscheidungen der unabhängigen Justiz eingreifen. Daher hielte ich auch die Möglichkeit, Richter per Mehrheitsentscheidung eines Parlaments amtszuentheben, für falsch.

Verjährungsfristen haben den Sinn für Rechtssicherheit zu sorgen. Ich sehe keinen Grund dafür, die Verjährungsfrist bei Rechtsbeugungsdelikten zu verlängern oder das Strafmaß zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann

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