
(...) Ich finde es gut, dass eingetragene Lebenspartnerschaften in Bayern nun auf Standesämtern geschlossen werden können. Selbstverständlich kann ich mir vorstellen, dass wir auch über weitere Anpassungen (z.B. im Betreuungs- oder Erbschaftsrecht) nachdenken, um mögliche bestehende Benachteiligungen abzubauen. (...)