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Florian Hahn
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Frage von Karl-Heinz M. •

Frage an Florian Hahn von Karl-Heinz M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hahn,
vor wenigen Tagen berichteten die örtlichen Tageszeitungen darüber, dass auf der BAB A99 auch zwischen der AS Haar und dem AK München-Süd vorgesehen ist, den Standstreifen in beiden Richtungen als 4. Fahrstreifen herzurichten und temporär freizugeben. Da dafür nur geringfügige Eingriffe erforderlich sind, fällt diese Maßnahme nicht in den Katalog, der bei Erweiterungen der Autobahnen umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der entlang der Autobahn wohnenden Bevölkerung vorsieht.

Standstreifenfreigaben hat der Gesetzgeber seinerzeit ausdrücklich als ausnahmsweise, temporäre Maßnahme bis zum ordentlichen Ausbau weiterer Fahrstreifen vorgesehen. Wie diese Vorgabe derzeit praktiziert wird, ist u.a. tagtäglich an dem Abschnitt der A 99 zwischen dem AK München-Nord und der AS Haar zu erkennen, wo die Standstreifenfreigabe inzwischen seit Jahren gängige Praxis und fast schon zum Normalzustand geworden ist.

Folge der Standstreifenfreigabe auch zwischen Haar und dem AK München-Süd ist, dass künftig auf der ohnehin bereits hoch verkehrsbelasteten A 99 noch mehr Verkehr und damit noch mehr Verkehrslärm und -emissionen u.a. über uns in Putzbrunn sowie die anderen Anrainergemeinden zwischen Haar und dem AK München-Süd hereinbrechen wird, ohne dass für den an sich vorgesehenen, derzeit bereits dringend notwendigen Lärmschutz gesorgt wird.

Provisorien pflegen gewöhnlich ein sehr langes Leben zu haben und werden häufig irgendwann auch als Normalität angesehen. Sie als Putzbrunner Bürger können meine Befürchtungen sicherlich nachempfinden und hoffentlich auch verstehen. Sie kandidieren für die CSU im Landkreis München für den Bundestag. Mich würde daher zu dem oben genannten Problem Ihre Haltung interessieren und was Sie ggf. als mein künftiger Wahlkreisabgeordneter gegen dieses Problem zu machen gedenken.

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Sehr geehrter Herr Menk,

besten Dank für Ihre Anfrage zum Thema Lärmschutz aufgrund des Verkehrsaufkommens auf der A99.

Im Landkreis München sind die Menschen beinahe überall überdurchschnittlich durch den starken Verkehr auf Straßen und Schienen belastet. Sie erhoffen sich verständlicherweise Maßnahmen zu Ihrer Entlastung, insbesondere zum Schutz vor vom Verkehr ausgehendem Lärm und Abgasen. Dafür möchte ich mich im Bundestag einsetzen.

Aus diesem Grund habe ich anlässlich meiner Thementage „Verkehr“ erst kürzlich Gespräche und Ortsbegehungen mit betroffenen Bürgern, Bürgerinitiativen und Gemeindevertretern organisiert. Hierzu konnte ich auch Andreas Scheuer, Mitglied im Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag gewinnen, um gemeinsam die Problematik vor Ort zu erleben.

Gemeinsam sind Andreas Scheuer, MdB und ich der Meinung, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) so überarbeitet werden muss, dass bestehende Autobahnen in Sachen Lärmschutz nicht schlechter gestellt sind als neue. Bei alten Teilstrecken wird nämlich nicht der tatsächliche Lärm vor Ort gemessen, sondern die Dezibelbelastung statistisch berechnet. Die zunehmende Verkehrsbelastung der letzten Jahrzehnte bleibt dabei unberücksichtigt. Während für den Neubau von Straßen und für den Bau zusätzlicher Fahrstreifen sehr strenge Lärmgrenzen gelten, müssen die Lärmwerte für bestehende Straßen um bis zu 13 dBA höher sein, bis es rechtlich zulässig ist, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet, dass die Lärmschutzmaßnahmen entlang neu gebauter Strecken meist deutlich besser sind, alte Abschnitte gehen dagegen leer aus.

Zudem muss die Frage wie gemessen wird, also das Verfahren als solches, unbedingt geändert werden. Ich fordere, dass in Zukunft nicht am Schreibtisch gerechnet wird, sondern dass die Kommunen eine Messung beantragen können, Planungsbehörden und Kommunen dann gemeinsam messen und damit aktiv den Lärmschutz voranbringen. Damit würde sich auch die von Ihnen richtig beschriebene Problematik der fehlenden Neubewertung der Emissionen bei einer Standstreifenfreigabe nicht mehr stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn

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