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Florian Hahn
CSU
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Frage von Karl Dr. H. •

Frage an Florian Hahn von Karl Dr. H. bezüglich Umwelt

1) Welchen Stellenwert geben Sie Natur- und Umweltschutz im Verhältnis zu Verkehrsaspekten oder wirtschaftlichen Belangen oder Zwängen? Sehen Sie Grenzen von Straßenbauprojekten in besonders hervorragenden Natur- und Erholungsräumen?

2) Der erste Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie ermittelte für diesen Planungsraum durchwegs sehr hohe und äußerst hohe Planungshindernisse und Raumwiderstände. Was halten Sie davon, dass die Studie ohne Rücksicht auf die festgelegten Planungshindernisse fortgesetzt wird?

3) Halten Sie die Regelungen für den Lärm- und Immissionsschutz an Straßen in der Bundesrepublik für ausreichend?

4) Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden und sogar viele
Gerichte sich über die für Strassenneubauten zwingend vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinwegsetzen?

Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (E. vom 20.05.1998-11 C 3/97 = NVwZ 1999.67) ist bei Strassenneubauten oder wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten führen, eine Umplanung vorzunehmen.
Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen wird,
zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?

Über eine baldige Antwort würden wir uns freuen
(Vereinigte Bürgerinitiativen Südlicher Erholungsraum München)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann,

sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerinitiative Südlicher Erholungsraum München,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich diese in der von Ihnen vorgegebenen Reihenfolge beantworten:

1)Welchen Stellenwert geben Sie Natur- und Umweltschutz im Verhältnis zu Verkehrsaspekten oder wirtschaftlichen Belangen oder Zwängen? Sehen Sie Grenzen von Straßenbauprojekten in besonders hervorragenden Erholungsräumen?

Unsere Heimat ist geprägt durch eine wunderschöne Landschaft, die uns deutschlandweit auszeichnet. Bei allen politischen Entscheidungen muss immer auch Prämisse sein, unsere Natur mit all ihren wichtigen Funktionen intakt Natur zu erhalten. Darauf habe ich als Kommunalpolitiker, als CSU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat und langjähriger Finanzreferent des Landkreises immer geachtet. Auch als Bundestagsabgeordneter werde ich bei allen Verkehrsprojekten, die für unsere Region notwendig sind, darauf Wert legen, dass Natur- und Umweltschutz in den Planungsprozessen eine herausgehobene Rolle spielen.

2)Der erste Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie ermittelte für diesen Planungsraum durchwegs sehr hohe und äußerst hohe Planungshindernisse und Raumwiderstände. Was halten Sie davon, dass die Studie ohne Rücksicht auf die festgelegten Planungshindernisse fortgesetzt wird?

Ausgehend von den vorliegenden Zwischenberichten der Autobahndirektion Südbayern sind – unabhängig von der Trassenführung – die Raumwiderstände, die sich bei einem möglichen Bau eines Südrings ergeben, erheblich. Gerade die verkehrlich wirksameren stadtnahen Trassen verlaufen in nächster Nähe zu Siedlungsbereichen und auf wertvollen Grün- und Erholungsflächen. Ich habe daher für die Betroffenheit der Menschen dort und ihre Ablehnung oberirdisch geführter Trassen vollstes Verständnis. Nicht zuletzt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden auch diesbezüglich zeigen, ob der Bau überhaupt vernünftig, also verkehrlich wirksam, wirtschaftlich darstellbar und ökologisch vertretbar ist. Erst dann kann entschieden werden, ob der Freistaat den Südring angesichts der dann vorliegenden konkreten Ergebnisse überhaupt noch ernsthaft verfolgen wird.

Im Landkreis München und in Krailling sind die Menschen beinahe überall überdurchschnittlich durch den starken Verkehr auf Straßen und Schienen belastet. Sie erhoffen sich zu Recht Maßnahmen zu ihrer Entlastung, insbesondere zum Schutz vor vom Verkehr ausgehenden Lärm und Abgasen. Vor dem Hintergrund der Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie und der Tatsache, dass ein Ringschluss ohnehin frühestens 2025 erfolgen könnte, gilt mein Einsatz einer schnelleren und unmittelbar wirksamen Entlastung der Menschen. Konkret setze ich mich für verstärkten Lärmschutz an überörtlichen Straßen durch Lärm mindernden Asphalt und Schutzwälle sowie für den überregionalen Ausbau der B15 ein.

3)Halten Sie die Regelungen für den Lärm- und Imissionsschutz an Straßen in der Bundesrepublik für ausreichend?

Ich glaube, dass wir bei diesen Regelungen noch intensiver als bisher über eine Verschärfung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nachdenken müssen. Das Verkehrsaufkommen ist vielerorts massiv angestiegen und damit auch die Lärmbelästigung. Deshalb muss überprüft werden, ob die bestehenden Regelungen zum Schutz von Menschen und Tieren noch ausreichend ist. Dies gilt vor allem auch für die notwendige Nachrüstung von Lärmschutz an bestehenden Straßenwegen.

4)Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden oder sogar viele Gerichte sich über die für Straßenneubauten zwingend vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung hinwegsetzen?

Die von Ihnen geschilderten Fälle sind mir nicht bekannt. Sofern sich in meinem Wahlkreis Verwaltungsbehörden über die bestehenden Regelungen hinwegsetzen, würde ich in jedem Fall gerne die detaillierte Begründung zum Vorgang einsehen. Zweifellos gibt es bei der Beurteilung von Immissionsauswirkungen auf Wohngebiete vielerorts Handlungsbedarf. Dieser muss jedoch systematisch über die Regelungsqualität, weniger in oft schwer nachvollziehbarer Auslegungspraxis befriedigt werden.

5)Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist bei Straßenneubauten oder wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten führen, eine Umplanung vorzunehmen. Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen wird, zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?

Tatsächlich führt die wesentliche Änderung einer Straße oder ein Straßenneubau bereits jetzt zur Verpflichtung, die Grenzwerte der 16. BImSchVO in angrenzenden Wohngebieten einzuhalten. Immer wieder ist dabei unverständlich, warum dies nicht auch für die Nachrüstung von Lärmschutz an bestehenden Straßenwegen gilt und warum Kommunen bei der Ausübung ihrer Planungshoheit die weit strengeren Grenzwerte der DIN 18005 einhalten müssen. Gerne bin ich bereit, im Falle meiner Wahl im Deutschen Bundestag für eine Überprüfung und ggf. Modernisierung der Geltungs- und Anwendungsbereiche der Lärmschutzverordnungen einzutreten. Ziel muss dabei sein, den Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Heimat zu verbessern und gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.

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