Die Notfallklausel der Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, besagt ausdrücklich: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können die Kreditgrenzen […] überschritten werden.“ Ich bin fest davon überzeugt, dass die momentane Coronakrise - Experten gehen von der größten Rezession seit Jahrzehnten aus - eine solche Notsituation darstellt, die entsprechend drastische Maßnahmen erfordert.
(...) Die Bundeswehr wird bewaffnete Drohnen niemals so einsetzen wie andere Nationen. Sie sollen vor allem dem Schutz der eigenen Kräfte dienen. (...)
(...) Daher ist es meiner Meinung nach jetzt an Russland, durch ein verändertes Handeln zu einer Entspannung der Beziehungen und Lockerung der Sanktionen beizutragen. (...)
(...) In der Corona-Krise ist Solidarität in Europa das Gebot der Stunde. Wir
werben für einen Dreiklang zum einen aus Mitteln des Europäischen
Rettungsfonds (ESM), zum anderen aus Krediten der Europäischen
Investitionsbank (EIB) und Geldern aus der vorgeschlagenen
Arbeitslosenrückversicherung (SURE) (...)
(...) ich bitte Sie, sich auf folgender Seite https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ unter Gesundheits- und Arbeitsschutz kundig zu machen. Die Lage kann sich täglich ändern. (...)
(...) das war eine Entscheidung der Berliner Finanzbehörden. (...)