Frage von Sebastian W. • 04.05.2020
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CSU
• 09.05.2020

Die Notfallklausel der Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, besagt ausdrücklich: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können die Kreditgrenzen […] überschritten werden.“ Ich bin fest davon überzeugt, dass die momentane Coronakrise - Experten gehen von der größten Rezession seit Jahrzehnten aus - eine solche Notsituation darstellt, die entsprechend drastische Maßnahmen erfordert.

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CSU
• 13.04.2020

(...) In der Corona-Krise ist Solidarität in Europa das Gebot der Stunde. Wir

werben für einen Dreiklang zum einen aus Mitteln des Europäischen

Rettungsfonds (ESM), zum anderen aus Krediten der Europäischen

Investitionsbank (EIB) und Geldern aus der vorgeschlagenen

Arbeitslosenrückversicherung (SURE) (...)

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