Frage von Artsrun N. • 12.06.2023
Antwort von Filiz Polat Bündnis 90/Die Grünen • 14.06.2023
Es ist gut möglich, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht im Januar in Kraft tritt.
Es ist gut möglich, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht im Januar in Kraft tritt.
Die Bundesregierung und nicht der Bundestag wird den Gesetzesentwurf voraussichtlich einbringen.
Die Zulassung der Mehrstaatigkeit funktioniert, wie Sie es richtig annehmen, "in beide Richtung".
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesgesetzblatt (BGBl) ist das offizielle Verkündungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Neue Gesetze werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind dort für jeden frei zugänglich.
Die Vergabe der Staatsangehörigkeit und die entsprechenden Modalitäten werden von jedem Staat individuell geregelt, einschließlich der Frage, ob ein sogenannter "Doppelpass" möglich ist.