Der Familiennachzug ist uns ein wichtiges Anliegen und wir arbeiten daran, die von Ihnen angesprochene Änderung schnellstmöglich umzusetzen
Aktuell ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung nicht zulässig, nach derzeitiger Rechtslage müsste Sie für die Einbürgerung in Deutschland Ihre alte Staatsangehörigkeit zuvor aufgegeben haben.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es nicht zu meinen Aufgaben als Bundestagsabgeordnete gehört, etwaige Personen oder Gruppierungen auf einem Spektrum einzuordnen.
Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.
Im Rahmen dieser Novelle ist bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.
Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.